Was ist neu?

Wer in der Schweiz arbeitet und einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann heute pro Jahr maximal 7056 Franken in die steuerbegünstigte Altersvorsorge der Säule 3a einzahlen. Der Betrag kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das führt zu einer Ersparnis von rund einem Viertel bis einem Drittel des einbezahlten Betrags. Allerdings muss man den Betrag bis spätestens Ende Jahr eingezahlt haben, sonst kann man den Steuerabzug nicht geltend machen. Nachzahlungen sind nicht möglich. Das soll sich nun ändern: Künftig soll es erlaubt sein, verpasste Einzahlungen während zehn Jahren nachzuholen und sie gleich wie normale 3a-Einzahlungen bei den Steuern abzuziehen.

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Gilt das ab sofort?

Nein. Dafür braucht es eine Änderung der entsprechenden Verordnung. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet. Parteien und interessierte Kreise können sich bis zum 6. März 2024 dazu äussern, danach entscheidet der Bundesrat.

Wem nützt die Änderung?

Nur wenigen. Nachzahlungen in die Säule 3a sollen nur dann möglich sein, wenn der Maximalbetrag (eben 7056 Franken) bereits ausgeschöpft ist. Wer also beispielsweise im Jahr 2024 statt der maximal möglichen 7056 Franken nur 3000 Franken einzahlt, soll die restlichen 4056 Franken im Jahr 2025 (oder spätestens bis 2034) nachzahlen können. Dies allerdings nur, wenn er oder sie 2025 bereits den Maximalbetrag von 7056 Franken eingezahlt hat. Laut der aktuellsten dazu verfügbaren Steuerstatistik (aus dem Jahr 2019) zahlen rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag ein. Nur für diese Minderheit kommen Nachzahlungen also überhaupt infrage. Profitieren könnten nur Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von über 100’000 Franken pro Jahr, schreibt der Bundesrat selbst.

Warum macht der Bundesrat das dann?

Weil ihn das Parlament dazu verpflichtet hat. National- und Ständerat haben im Jahr 2020 eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte, OW) angenommen, die genau dies verlangt. Ettlin hatte argumentiert, dass nachträgliche Einzahlungen die Altersvorsorge jener Personen stärken könnten, die in jungen Jahren nicht an die Säule 3a gedacht hatten. Ebenso von jenen, die zum Beispiel als Selbständigerwerbende gar nicht die Mittel dazu hatten oder die als nichterwerbstätige Mütter nicht einzahlungsberechtigt waren.

Klingt vernünftig, warum ist die Änderung dennoch umstritten?

Die SP bemängelt, dass die Vorlage «nur den reichsten Steuerzahlenden zugute» komme, aber zu Steuerausfällen führe, «unter denen die gesamte Bevölkerung leidet». Der Gewerkschaftsbund kritisiert, dass die private Vorsorge bevorzugt, während die solidarisch finanzierte AHV laufend geschwächt werde. Es handelt sich bei dieser Argumentation aber auch um Propaganda im Hinblick auf künftige AHV-Abstimmungen. Zumal die 3a-Vorlage die AHV gar nicht tangiert. Richtig ist aber, dass die 3a-Neuregelung eine neue Steueroptimierung ermöglichen würde: Man kann die 3a-Einzahlung in jene Jahre legen, in denen das Einkommen am höchsten ist. Aufgrund der Steuerprogression ist dann der Spareffekt am grössten. 

Ich habe letztes Jahr vergessen, in die Säule 3a einzuzahlen. Kann ich das also nachholen, wenn die Änderung eingeführt wird?

Nein. Laut dem Bundesratsvorschlag können nur 3a-Beitragslücken geschlossen werden, die «ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entstehen». Angenommen, der Bundesrat setzt die Änderung im Jahr 2024 in Kraft, könnte man frühestens im Jahr 2025 die 3a-Einzahlung nachholen, die man 2024 vergessen hat. Frühere Lücken kann man nicht schliessen.