Im November 2013 kündigte die Aargauische Kantonalbank (AKB) gross an, als erste Bank die Retrozessionen auch an Beratungskunden zurückzuzahlen (Beobachter Nr. 23/ 2013). Sie setze neu «auf volle Transparenz und zusätzlichen Beratungsservice». Was das bedeuten kann, realisierte Kundin Helen Müller*, als sie jüngst die Gebührenabrechnung fürs erste Quartal 2014 erhielt: Sie zahlt mehr.

In Müllers Depot liegt nur ein Kantonalbanken-Fonds im Wert von 9000 Franken. Dafür zahlte sie letztes Jahr Fr. 32.40 Depotgebühr. Neu beträgt die Minimalgebühr für ein Jahr fast 200 Franken. Da ist es ein kleiner Trost, dass sie 80 Franken Retrozessionen zurückerhalten soll. Die im neuen Tarif enthaltenen Zusatzleistungen braucht sie nicht.

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Tarife «nicht vergleichbar»

«Unser Preismodell richtet sich nach den Kundenbedürfnissen. Durch den Dienstleistungsausbau kann der Anlagetarif nicht mit der früheren Depotgebühr verglichen werden», sagt die AKB-Sprecherin. Aber wie viele Kunden mehr zahlen und wie viele vom neuen Tarif profitieren, behält sie für sich. Kunden mit höherem Anteil an retrozahlenden Anlagefonds seien im Vorteil. So könne Helen Müller doppelt so viel Geld anlegen und müsse trotzdem nur die Minimalgebühr zahlen. Weil sie 160 Franken an Retrozessionen zurückerhalte, werde sie insgesamt weniger zahlen müssen als in der Vergangenheit.

Helen Müller zieht die Konsequenzen. Sie wird ihren Fonds verkaufen und ihr Depot auflösen.

*Name geändert