Hand aufs Herz: Wer bezahlt schon gerne Steuern? Und doch befürworten Schweizerinnen und Schweizer eine neue nationale Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Beobachters. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, die jährlich rund 30 Milliarden Franken Erbschaften mit einer einheitlichen, gesamtschweizerischen Erbschaftssteuer zu belegen: Die Hälfte der Befragten ist grundsätzlich einverstanden, weitere 13 Prozent machen ihre Zustimmung von der Höhe der Steuer abhängig - zusammen fast eine Zweidrittelmehrheit.

Noch überraschender ist dieser hohe Ja-Anteil vor dem Hintergrund der jüngsten Abschaffungswelle in den Kantonen. Als St. Gallen vor zehn Jahren die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen strich, zog ein Kanton nach dem anderen nach. Inzwischen gibt es nur noch eine Handvoll, die diese Abgabe für direkte Nachkommen erhebt.
Bei den Abstimmungen konnten die Gegner der Steuer jeweils verblüffend deutliche Mehrheiten hinter sich scharen: Obwohl weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung gar nie oder aber so wenig erben wird, dass ohnehin keine Abgabe fällig würde, besiegelte vielerorts eine erdrückende Mehrheit das Ende der kantonalen Erbschaftssteuer.

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Prominente und ihr reiches Erbe
25 bis 26 Milliarden
Ingvar Kamprad
Der Gründer von Ikea hat vier Kinder. Sollte er im Kanton Waadt bleiben, würde sich der Fiskus freuen, denn hier gibt es noch die Erbschaftssteuer für Nachkommen.
12 bis 13 Milliarden
Familie Bertarelli
Mit dem Verkauf von Serono ist das Vermögen sprunghaft angestiegen. Ernesto Bertarelli hat zwei kleine Kinder, die sich um ihre finanzielle Zukunft nicht zu sorgen brauchen.
6 bis 7 Milliarden
Thomas Schmidheiny
Er ist der mit Abstand grösste Aktionär beim Zementriesen Holcim. Auch wenn er vier Kin-der hat, wird nach seinem Ableben noch einiges zu verteilen sein.
3 bis 4 Milliarden
Nicolas G. Hayek
Der gebürtige Libanese ist der Schweiz reichster Uhrmacher. Sein Uhrenimperium, die Swatch Group, führt mittlerweile sein Sohn George. Nicolas G. Hayek hat zwei Kinder.
2 bis 3 Milliarden
Familie Blocher
Christoph Blocher wird seinen vier Kindern ein Milliardenvermögen hinterlassen, das er allerdings zum Teil bereits vor seiner Wahl in den Bundesrat an diese verteilt hat.
900 bis 1000 Millionen
Michael Schumacher
Beim siebenfachen Formel-1-Weltmeister in Gland am Genfersee gibt es noch eine Erbschaftssteuer. Der Vater von zwei Kindern gilt als reichster Sportler der Welt.

Eine Abgabe, die kaum schmerzt

Offensichtlich zog das Hauptargument der Gegner quer durch alle Schichten: Gute Steuerzahler würden in Kantone ohne Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen abwandern. Ein Einwand, der bei einer gesamtschweizerisch einheitlichen Erbschaftssteuer wegfallen würde. Dann könnten sich die Kantone nicht mehr mit Dumpingangeboten gegenseitig die besten Steuerzahler abjagen.

«Bei der Abschaffung der Erbschaftssteuern hatten die Leute oft falsche und übertriebene Vorstellungen davon, wer wie viel zahlen muss», sagt der St. Galler Wirtschaftsprofessor Gebhard Kirchgässner. Das scheint plausibel, denn noch immer ist ein Grossteil der Bevölkerung über die Erbschaftssteuer schlecht informiert. Bei der Beobachter-Umfrage wussten über 40 Prozent der Befragten nicht, ob es sie in ihrem Wohnkanton überhaupt gibt.

Die Linke unternimmt im Parlament in regelmässigen Abständen Anläufe, um auf Bundesebene eine Erbschaftssteuer einzuführen - und scheitert ebenso regelmässig. Doch auch unter liberal denkenden Wirtschaftswissenschaftlern finden sich Anhänger dieser Steuer. Denn sie bremst im Gegensatz zur Mehrwertsteuer weder den Konsum, noch verteuert sie die Arbeit wie im Fall der Einkommenssteuer. «Die Erbschaftssteuer ist diejenige Steuer, die am wenigsten leistungshemmend wirkt», sagt der an der Universität Lausanne lehrende Ökonom Marius Brülhart. Selbst eine Studie des Internationalen Währungsfonds kommt zum Schluss, dass in Gesellschaften mit einem hohen Anteil an Rentnerinnen und Rentnern die Steuer auf Einkommen teilweise durch eine Erbschaftssteuer ersetzt werden sollte, mit dem Ziel, Erwerbstätige zu entlasten.

30 Milliarden pro Jahr zu vererben

Doch auch der jüngste Vorstoss der Linken von SP-Parteipräsident Hans-Jürg Fehr hatte in der Sommersession 2006 im Nationalrat keine Chance. Fehr verlangte, dass der Bund Erbschaften ab einer halben Million Franken besteuert. Damit wären 90 Prozent der Erbschaften in der Schweiz steuerfrei. Trotzdem würden drei Viertel der gesamten Erbsumme von geschätzten 30 Milliarden Franken pro Jahr erfasst, denn so viel vermachen die reichsten zehn Prozent ihren Nachkommen. Zu den Superreichen zählen etwa der im Kanton Waadt wohnhafte Ikea-Gründer Ingvar Kamprad, Bundesrat Christoph Blocher, die Familie Schmidheiny oder Uhrenkönig Nicolas Hayek (siehe Box «Prominente und ihr reiches Erbe»).

Gemäss Hans-Jürg Fehrs Vorschlag würde zwar das Vererben an die eigenen Kinder, nicht aber an die Ehegatten oder Lebenspartnerinnen steuerpflichtig. Die Hälfte der Einnahmen von rund drei Milliarden sollte dem Bund, die andere Hälfte den Kantonen zukommen. Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen sollte zum ersten Mal der Bundesanteil nicht einfach in die allgemeine Staatskasse fliessen, sondern zweckgebunden für die Langzeitpflege verwendet werden. «Gerade diejenigen, die einmal erben können, müssten für eine solchermassen finanzierte Pflegeversicherung sein. Denn es ist gut möglich, dass Pflegekosten ihre Erbschaft in wenigen Jahren wegfressen werden», sagt Fehr.

Die Pflege als «Grossrisiko»

Damit stiess er im bürgerlichen Lager auf erste vorsichtige Zustimmung. Die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel Näf etwa findet zwar, es brauche gegenwärtig noch keine obligatorische Pflegeversicherung. «Aber das kann sich ändern. Und wenn es so weit kommt, wäre die Finanzierung mittels einer nationalen Erbschaftssteuer sicher sinnvoll.»

Die Pflegekosten werden in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Der Bundesrat rechnet mit einer Verdoppelung dieser Kosten auf 15 Milliarden Franken bis 2030. Doch ausgerechnet für das mit der zunehmenden Lebenserwartung steigende Risiko, zum Pflegefall zu werden, fehlt eine Sozialversicherung. Die spärlichen Angebote privater Assekuranzen lohnen sich, wenn überhaupt, nur für Wohlhabende. «Die Schweiz muss das Grossrisiko der Pflege mit einer Sozialversicherung abdecken», fordert denn auch Gesundheitsökonom Willy Oggier. Heute übernehmen die Krankenkassen nur den medizinischen Teil der Pflege und damit einen Bruchteil der Kosten. Wer sich nicht auf Ergänzungsleistungen der AHV stützen kann, dessen Vermögen wird von der Pflege am Lebensende weggefressen (siehe Nebenartikel «Beispiele: Was mit Erbschaften geschehen kann»).

«Selbst gutsituierte Ehepaare riskieren zu verarmen, wenn beide am Lebensende pflegebedürftig werden», betont Claudio Zogg, Vizedirektor des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich. Dieses bezahlt für mehr als 3'000 Heimbewohner Ergänzungsleistungen zur AHV und Zuschüsse an die Pflege. Bei Pflegekosten von 7'000 Franken und mehr pro Person und Monat wachsen die Kosten für ein Ehepaar bei einer typischen Aufenthaltsdauer von drei Jahren rasch auf ein paar hunderttausend Franken. Selbst Mittelstandsfamilien, die vorher sparsam gelebt haben, bleibt von ihren Rücklagen kaum mehr etwas übrig (siehe Nebenartikel «Beispiele: Was mit Erbschaften geschehen kann»).

Den Jungen wird nichts geschenkt

Und ist das Vermögen einmal aufgezehrt, können Gemeinden, gestützt auf das Zivilgesetzbuch, die Verwandten zur Kasse bitten (siehe Nebenartikel «Erben und Vererben: Drei typische Irrtümer»). Und diese Möglichkeit haben sie in den letzten Jahren der knappen öffentlichen Finanzen wiederentdeckt. «Die Verwandtenunterstützung wurde lange Zeit relativ large gehandhabt. Jetzt wird sie von vielen Gemeinden wieder systematisch angewendet», sagt Ueli Tecklenburg, Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Giulio Vitarelli, Spezialist für Nachlassfragen beim VZ Vermögenszentrum, beobachtet, dass viele alte Menschen gern mehr von ihrem Vermögen den Kindern schenken möchten, um diese finanziell zu unterstützen. Doch gleichzeitig lähmt sie die Angst um die eigene Existenz. So dienen inzwischen Erbschaften nur noch in Ausnahmefällen dazu, eine Familienexistenz aufzubauen. Schliesslich ist mit der Lebenserwartung auch das Alter der Begünstigten gestiegen: War noch 1980 knapp die Hälfte der Erben jünger als 50, ist es heute noch ein Drittel. Im Jahr 2020 wird es nur noch ein Fünftel sein.

Während viele Erbende in der zweiten Lebenshälfte das Geld gar nicht mehr benötigen (siehe Nebenartikel «Beispiele: Was mit Erbschaften geschehen kann»), fehlt es ihren Kindern für eine teure Ausbildung oder einen Hauskauf. Denn die Enkelgeneration wird heute sehr selten bedacht: An sie gehen laut der grossangelegten Nationalfonds-Studie zum Thema Erben gerade drei Prozent der gesamten Erbsumme. Denn wer seine Grosskinder erblich bevorzugen will, kommt um den hohen Pflichtteil für die Kinder nicht herum.

Genau hier will der Zuger FDP-Ständerat Rolf Schweiger ansetzen. Er schlägt vor, dass anstelle der Kinder die Enkel erben sollten. «Ich möchte den Pflichtteil für Kinder stark reduzieren oder zugunsten der Enkel ganz abschaffen», sagt Schweiger. Er plant, noch diesen Herbst einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einzureichen.

Heute treten bei der Gründung einer eigenen Familie oder der Übernahme der Familienfirma zunehmend Schenkungen an die Stelle von Erbschaften, die zu lange auf sich warten lassen. Exakte Zahlen für die Schweiz liegen dazu nicht vor. Die Nationalfonds-Studie schätzt aber, dass viermal mehr vererbt wird als verschenkt. Allerdings profitieren davon nur wenige: In einer Umfrage der Studie gaben nur gerade 14 Prozent an, eine Schenkung oder einen Erbvorbezug erhalten zu haben.

Das Bankbüchlein als letzter Trost

Weshalb wird nicht mehr verschenkt? Für die Zürcher Psychologieprofessorin Ulrike Zöllner liegt eine mögliche Erklärung im Selbstverständnis der ältesten Generation. Gegen das Lebensende hin wachse das Bedürfnis nach einem Ertrag, den das eigene Leben gebracht habe. «Wer in seinem Leben keinen immateriellen Ertrag findet, den tröstet vielleicht das Bankbüchlein», meint Ulrike Zöllner. Vermögen anzuhäufen sei für viele Menschen ein wesentlicher Teil ihres Lebens. «Deshalb tun sie sich schwer damit, davon etwas zu verschenken, denn damit geben sie auch einen Teil ihres Lebenssinns weg», erklärt die Psychologin.

Subventionen für reiche Rentner

Auf jeden Fall konzentriert sich in der Rentnergeneration Vermögen, und das nicht zu knapp: Gemäss Zürcher Steuerdaten bezahlen mehr als zwei Drittel der Generation ab 64 Vermögenssteuern, jeder fünfte Haushalt versteuert gar mehr als eine Million Franken Vermögen. Und die Mehrheit nimmt noch im Ruhestand mehr ein, als sie ausgibt: In einer Diplomarbeit wiesen Studenten der Zürcher Hochschule Winterthur nach, dass neun von zehn Senioren einen Batzen zur Seite legen können.

Roland Hofmann, der Betreuer der Arbeit, fordert deshalb, dass Privilegien wie verbilligte Billette für Rentner abgeschafft werden: «Eine solch vermögende Altersgruppe noch nach dem Giesskannenprinzip zu subventionieren ist ökonomisch kompletter Unsinn. Wenn schon bräuchten wir ein System, das gezielt einkommensschwache Rentnerhaushalte erfasst.» Vor allem aber tasten die Ältesten auch ihr Vermögen nicht an. Als Hauptgrund orteten die Ökonomen ein diffuses Unsicherheitsgefühl. «Die vermögenden Rentnerinnen und Rentner greifen weder auf Erspartes noch Geerbtes zurück, ganz nach dem Motto: Lieber einschränken als konsumieren», sagt Hofmann.

Für Heidi Stutz, Hauptautorin der Nationalfonds-Studie zum Erben, bietet sich noch eine andere Erklärung an: Wer erbe, fühle sich verpflichtet, selber ein Erbe zu hinterlassen. «Wer es nicht schafft, mindestens gleich viel weiterzuvererben, ist sozial abgestiegen», sagt Stutz.

Neue Volksinitiative im Köcher

Noch nicht aufgeben nach seiner Niederlage im Parlament will SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr. «Wir prüfen zusammen mit andern Organisationen, ob wir in nächster Zeit eine Volksinitiative lancieren wollen», sagt er. Doch trotz der überraschend deutlichen Zustimmung zu einer nationalen Erbschaftssteuer in der Beobachter-Umfrage ist völlig offen, ob das Anliegen auch nach einem Abstimmungskampf Chancen hätte. Studienautorin Heidi Stutz jedenfalls ist skeptisch.

Auch Wirtschaftsprofessor Gebhard Kirchgässner glaubt, dass beim gegenwärtigen politischen Klima jede zusätzliche Steuer an der Urne abgelehnt würde. «Die Erbschaftssteuer könnte erst dann beim Volk Gnade finden, wenn plausibel wird, wie vergleichsweise wenig Nachteile die Steuer hat und wofür sie gebraucht wird.»

Klares Verdikt: Die Mehrheit ist für eine Erbschaftssteuer


Bei der repräsentativen Beobachter-Umfrage wurden 702 Personen im Alter von über 15 Jahren zu ihrer Einstellung zur Erbschaftssteuer befragt.


Wären Sie grundsätzlich mit einer national einheitlichen Erbschaftssteuer einverstanden?


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Ab welchem Vermögenswert (in Franken) sollten Erbschaftssteuern fällig sein?

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Wenn Sie an Ihre Erbschaft denken: Mit welchem Betrag (in Franken) rechnen Sie?

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Quelle: Institut Konso
repräsentative Umfrage
Mai 2007

Quelle: Claire Artman