2011 wurden in der Schweiz 61 Milliarden Franken vererbt. 2015 sollen es bereits 76 Milliarden sein. Das sind zehn Milliarden mehr als das Staatsbudget der Eidgenossenschaft, wie der Lausanner Ökonom Marius Brülhart errechnet hat.

Ein Nachlass war 2013 durchschnittlich 580'000 Franken wert, hinzu kamen Schenkungen über 145'000 Franken. Beide Werte haben seit der Jahrtausendwende um 30 Prozent zugenommen. Das sind Summen, die sich kaum jemand über ein ganzes Arbeitsleben ansparen kann.

Nur: Durchschnittswerte sagen nichts über die reale Verteilung aus. Und die ist extrem unterschiedlich. Ein Drittel der Bevölkerung wird nie etwas erben. Und drei Viertel der vererbten 76 Milliarden gehen an nur zehn Prozent.

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Das verlangt die Erbschaftsinitiative

  • Die kantonalen Erbschaftssteuern werden abgeschafft. Dafür wird eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt. Bis zum Betrag von zwei Millionen Franken sind Nachlasse und Schenkungen steuerfrei.

  • Auf Vermögensteile, die zwei Millionen überschreiten, wird eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer von 20 Prozent fällig. Ausgenommen sind Ehe- und registrierte Partner und gemeinnützige Organisationen. Schenkungen bis zu 20'000 Franken pro Jahr und Person bleiben steuerfrei.

  • Firmen und landwirtschaftliche Betriebe werden bevorzugt behandelt: Es gilt ein Freibetrag von voraussichtlich 50 Millionen Franken, zudem eine reduzierte Steuer von voraussichtlich fünf Prozent. Voraussetzung: Die Erben müssen den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen. Freibetrag und Steuersatz legt das Parlament fest.

  • Zwei Drittel der Steuereinnahmen – gegen vier Milliarden Franken – gehen an die AHV, ein Drittel geht an die Kantone.
Pensionierte werden immer reicher

Weil wir immer älter werden, erben wir auch immer später. Zwei Drittel der Erbenden sind über 55 Jahre alt. Pensionierte haben im Schnitt ohnehin rund achtmal so viel Vermögen wie Erwerbstätige, sind aber oft nicht mehr darauf angewiesen – sie gründen weder Familien noch Unternehmen, noch bauen sie Häuser.

Weil Paare immer weniger Kinder haben, wird das Erbe unter weniger Kindern aufgeteilt. Das heizt die Vermögenskonzentration zusätzlich an. «Chancengleichheit wird zur Farce, wenn wir das Erben ausklammern», findet Hans Kissling. Der ehemalige Chef des Statistischen Amts des Kantons Zürich ist einer der Köpfe hinter der Erbschaftsinitiative, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Das heutige Erbsteuerrecht fördere nicht nur die Konzentration der Vermögen, sondern öffne zudem die Einkommensschere. «Das Erbvermögen liegt ja nicht einfach herum, sondern wird investiert. So führt es zu zusätzlichen Rendite- und Dividendeneinkommen, im langjährigen Schnitt rund fünf Prozent.»

Die Schweizer Bevölkerung scheint die ungleiche Reichtumsverteilung kaltzulassen. Die allgemeine Zufriedenheit in der Bevölkerung ist laut Bundesamt für Statistik in den vergangenen Jahren stabil geblieben, bezüglich der eigenen finanziellen Situation hat sie sogar zugenommen.

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Dabei sind Vermögen nur in wenigen Ländern ungleicher verteilt als in der Schweiz. Geschlagen werden wir von den USA, von Dänemark, der Türkei und einigen Diktaturen. Die Summe aller Privatvermögen hat sich in den OECD-Ländern zwischen 2000 und 2013 mehr als verdoppelt, und die ungleiche Verteilung hat ebenfalls zugenommen. In der reichen Schweiz spielt sich Ungleichheit aber auf viel höherem Niveau ab. Auch Habenichtse, Arbeitslose und Ausgesteuerte müssen – anders als in vielen OECD-Staaten – nicht mit einem Leben auf der Strasse rechnen. Ein ausgeklügeltes System der sozialen Absicherung garantiert das. Ein Grund, weshalb die Bevölkerung sich bisher nicht gegen die zunehmenden Privilegien für Vermögende stemmt.

AHV droht ein riesiges Loch

Doch der AHV – nach wie vor die wichtigste Stütze im Alter – droht im Jahr 2030 ein Finanzierungsloch von gegen neun Milliarden Franken. Man könnte es mit höheren Lohnabgaben stopfen. Doch das würde die Arbeit in der Schweiz verteuern. Das will niemand. Der Bundesrat setzt darum auf ein flexibles Rentenalter 65 und eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer von acht auf maximal zehn Prozent.

Das muss nicht sein, versprechen die Initianten der Erbschaftssteuer-Vorlage. 20 Prozent Steuern auf Vermögensteile über zwei Millionen Franken spülten genug in die AHV. Damit würde ein kleiner Teil des Erbes wieder seinem jahrhundertealten Zweck zugeführt – der Altersvorsorge und Existenzsicherung. Längst haben Sozialversicherungen und Staat die Unterhaltsgarantien weitgehend übernommen. Eine Beteiligung am Erbe drängt sich daher auf. Laut den neusten Berechnungen der Uni Lausanne würde die Erbschaftssteuer der AHV bis zu vier Milliarden Franken pro Jahr einbringen. Damit könnte der Bundesrat im besten Fall auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer verzichten.

Der Wohnort des Erblassers ist entscheidend

Die Erbschaftsbesteuerung ist aktuell den Kantonen überlassen. Sie wird je nach Wohnort und Verwandtschaftsgrad massiv unterschiedlich gehandhabt. Eine Übersicht über alle Schweizer Kantone:

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Gemäss den Initianten wären zwei Prozent der Steuerpflichtigen von der Nachlassbesteuerung betroffen. Alle anderen erben zu wenig. Kritiker wie der ehemalige St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger bezweifeln das. Bei den Berechnungen würden angesparte Vorsorgegelder nur teilweise und die gemäss kantonalen Steuerbewertungen viel zu tief eingestuften Liegenschaften nicht angemessen berücksichtigt. Auch hinterzogene Vermögenswerte und Auslandsvermögen fehlten in den Berechnungen. «Es sind darum deutlich mehr Privatpersonen von der Steuer betroffen», so Jaeger. Die Kantone haben ihre Erbschaftssteuern in den vergangenen Jahrzehnten so umgebaut, dass die leiblichen Kinder immer stärker bevorzugt werden. Bis auf Neuenburg, Waadt und Appenzell Innerrhoden haben inzwischen alle die Steuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Andere Erben, Geschwister, Neffen, Nichten und Nichtverwandte, werden dagegen geschröpft. Hier können je nach Kanton bis zu 50 Prozent Steuern anfallen. Solche Regelungen zielen an den gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts vorbei. Unverheiratete Partner und nicht leibliche Kinder in Patchworkfamilien werden durch das kantonale Erbsteuerrecht bestraft.

Liberal waren früher dafür

Die althergebrachte Ausrichtung des Erbrechts auf das eigene Fleisch und Blut verstärkt die Vermögenskonzentration. Eugen Huber, Basler Rechtsprofessor, FDP-Politiker und Verfasser des Schweizer Zivilgesetzbuchs, war sich schon vor 120 Jahren der zerstörerischen Kraft des Erbrechts bewusst. Er warnte vor der «Verarmung ganzer Volksklassen, Erlahmung der wirtschaftlichen Energie und Abtötung der Selbstbestimmung».

Als Liberaler hätte es Huber heute schwer. Die FDP kämpft an vorderster Front gegen die nationale Erbschaftssteuer. Sie warnt vor der «Beschlagnahmung der Vermögen, die schon als Einkommen besteuert wurden». Tatsächlich wurde das Geld vom Erblasser versteuert – aber nicht von den Erben. Zudem wird Geld heute immer mehrfach besteuert. Einkommen wird zu steuerpflichtigem Vermögen. Und selbst wer seinen versteuerten Lohn ausgibt, muss darauf Mehrwertsteuer bezahlen. Initiativgegner wie Ökonom Franz Jaeger befürchten einen Schlag für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Schweiz sei bereits heute durch die Vermögens- und kantonalen Erbschaftssteuern im OECD-Vergleich überdurchschnittlich stark belastet.

Neid und Missgunst bei Arm und Reich

Die Erbschaftssteuer wird es schwer haben beim Volk. Die Debatte läuft gehässig, mit Gier-Unterstellungen auf der einen und Neid-Vorwürfen auf der anderen Seite. «Diese emotionalen Kategorien helfen nicht weiter», sagt der Basler Soziologieprofessor und Reichenforscher Ueli Mäder. «Es gibt unter Wohlhabenden kaum weniger Neid als unter Armen – vielleicht sogar mehr.» Eigentlich sei es erstaunlich, dass es trotz den enormen Summen, die unverdient geerbt werden, nicht mehr Neid und Missgunst gebe.

Erste Befragungen prophezeien ein deutliches Nein zur Initiative, obwohl ganz wenige von der Steuer betroffen wären und die grosse Mehrheit sogar finanziell profitieren würde. «Erben ist mit ganz archaischen Empfindungen verbunden, dem Schutz und dem Erhalt der Familie. Das kann stärker wirken als das rationale Ergebnis, ob einzelne Personen oder die Gesellschaft davon profitieren», so Mäder.

Erben als Gegenwelt zur durchrationalisierten Gesellschaft. Eine Welt, in der Blutsbande noch wichtiger sind als Chancengleichheit und Leistung. Eine, in der der Staat nichts zu suchen hat. Die Vermögenden wirds freuen.

Lesetipp: Streitgespräch mit Jacqueline Badran und Ruedi Noser

Wir haben mit den beiden Nationalräten Jacqueline Badran (SP) und Ruedi Noser (FDP) über die Erbschaftsinitative diskutiert.

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Quelle: PASCAL MORA

Der neue Beobachter

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Der Beobachter 11/2015 erscheint am Freitag, 29. Mai. Sie erhalten die Ausgabe am Kiosk, als E-Paper oder im Abo.

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