«Bitte verlassen Sie mich nicht!», steht da in kritzeliger Schrift auf dem Kärtchen, das dem Weihnachtsstern beiliegt. Der Arzt Hubert Faessler hat das Geschenk aus traurigem Anlass erhalten: Er musste seiner Patientin, der 87-jährigen Silvana Ferrari (Name geändert), mitteilen, dass er sie künftig nur noch einmal pro Monat zu Hause besuchen könne. Die Frau lebt einsam und arm in Chiasso. Sie leidet an den üblichen Altersbeschwerden und gehört zu den rund 40 Patienten, die Faessler regelmässig daheim besucht. «Würde ich das nicht machen, wären die meisten von ihnen längst im Altersheim. Dann würde Santésuisse jubeln.»

Santésuisse? Das ist die Dachorganisation der Krankenkassen. Und sie ist es, die Faesslers Patienten das Leben schwermacht: Santésuisse wirft dem Arzt vor, er wende für den einzelnen Patienten zu viel Zeit auf und verursache dadurch zu hohe Kosten. Er müsse deshalb 45'000 Franken an den Verband der Krankenkassen zurückzahlen und künftig bei der Betreuung der Patienten sparen. Nicht nur er: 30 Ärzte haben im Tessin einen solchen Brief mit teils immensen Rückzahlungsforderungen erhalten.

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Physiotherapie ist verboten
Der Verband beruft sich dabei auf eine Regelung im Krankenversicherungsgesetz, wonach jeder Arzt seine Leistungen auf ein Mass beschränken muss, «das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist». Grundsätzlich gilt: Ein Arzt, der pro Patient einen Aufwand betreibt, der 30 Prozent über dem Durchschnitt seiner Fachkollegen liegt, wird gemassregelt und allenfalls zu Rückzahlungen verknurrt - manchmal endet das Verfahren auch vor Gericht.

Bisher mit wenig Erfolg für die Ärzte: Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat die Position der Krankenkassen gestärkt und entschieden, dass bei der Berechnung des Aufwands sogar Drittkosten zu berücksichtigen sind - etwa Medikamente, die der Arzt verordnet hat. Denn die Wirtschaftlichkeit einer Praxis, so das Gericht, beschränke sich nicht auf die ärztlich erbrachten Leistungen, sondern schliesse die Kosten für Analysen, Therapien und Medikamente mit ein.

Deshalb hing ab Herbst letzten Jahres in Hubert Faesslers Praxis ein kleines Plakat: «Aus logistischen Gründen - wegen eines Verbots seitens der Krankenkassen - können bis Ende Jahr keine Physiotherapien mehr verschrieben werden.» Faessler konnte seinen Patienten immerhin anbieten, sie zum Spezialisten zu schicken, der mehr Therapien verschreiben darf. Ein solches Outsourcing kommt die Krankenkasse letztlich allerdings teurer zu stehen, als wenn der Hausarzt direkt eine Physiotherapie verschreibt.

Aber auch die Behandlungsmöglichkeiten des Spezialisten sind beschränkt. So hat ein junger Onkologe (Krebsfachmann) in Lugano eine ruinöse Rückzahlungsforderung von einer Million Franken erhalten. Der Grund für seine hohen Behandlungskosten lässt sich leicht erklären: In seine frisch eröffnete Praxis kamen ausschliesslich akut erkrankte Krebspatienten, die teure Medikamente und Therapien benötigten. Doch Santésuisse hat die von ihm verursachten Kosten mit den Ausgaben der übrigen sechs Onkologen im Tessin verglichen, die vor allem auch günstige Kontrollen durchführen. «Ein unzulässiger Vergleich», meint der Arzt, der wegen des laufenden Gerichtsverfahrens nicht namentlich genannt sein will.

Ärzte gründen Selbsthilfegruppe
Santésuisse-Mediensprecher Peter Marbet betont nun aber, dass «Besonderheiten im statistischen Filter berücksichtigt sind und die Überprüfungen in den meisten Kantonen problemlos ablaufen». Zumindest was den Kanton Zürich betrifft, scheint er recht zu haben: Dort wird jeder Fall in Zusammenarbeit mit Experten untersucht. Es werden dann, falls nötig, für die Zukunft Richtwerte festgelegt - bis zu zwei Jahre hat der Arzt dann Zeit, seine Strukturen anzupassen. Im Tessin wurden hingegen sofort Rückzahlungen gefordert - wobei bislang unklar blieb, welche statistischen Kriterien für die Berechnung angewendet wurden und wie zuverlässig die Durchschnittswerte sind. So reichen die meisten Patienten eine Arztrechnung erst bei ihrer Krankenkasse ein, wenn sie die Jahresfranchise übersteigt. Also fehlen diese «billigen» Patienten in der Statistik eines Arztes, der besonders günstig arbeitet. Bei Hubert Faessler verursacht ein Drittel der Patienten jährliche Kosten von weniger als 300 Franken.

Die Tessiner Ärzte fordern nun die Anwendung des Zürcher Systems auch in ihrem Kanton und haben sich zur Selbsthilfegruppe «300 medici per la libertà» zusammengeschlossen. Denn auffallend ist: Während in der übrigen Schweiz nur gerade 0,8 Prozent aller Ärzte Gelder an Santésuisse zurückzahlen müssen, sind es im Tessin fast zehn Prozent. «Santésuisse hat so getan, als wären wir alle Diebe», stellt der Präsident der kantonalen Ärztegesellschaft, Franco Denti, fest. Dabei habe das Problem in der personellen Zusammensetzung der Tessiner Sektion von Santésuisse gelegen, «weil null Gesprächsbereitschaft geherrscht hat. Und das Gesetz wurde zu restriktiv, ja sogar falsch angewendet.»

So galten im Tessin plötzlich «zu viele Stunden» als Kriterium: Hubert Faessler soll im Jahr 2005 statt 2000 Stunden 2200 Stunden gearbeitet haben. Selbst in der Zentrale von Santésuisse in Solothurn heisst es jedoch, dass eine Berechnung nach Stunden statt nach Leistung nicht zulässig sei: «Das ist vom Tisch», stellt Mediensprecher Peter Marbet klar. Mit dem Kantonalverband der Tessiner Ärzte soll denn auch eine Vereinbarung getroffen worden sein, wonach die Kosten ab 2007 von neuen Leuten überprüft werden. Das gilt aber nicht rückwirkend.

Grundsätzlich ändert sich ohnehin nichts: Die Gruppe «300 medici» sieht hinter dem Vorgehen von Santésuisse eine versteckte Rationierung von Leistungen. «Wir fürchten, unseren Beruf nicht mehr standesgemäss, sondern nur mehr statistisch korrekt ausführen zu können», sagt Helen Schaufelberger, Magen-Darm-Spezialistin und Vertreterin der Selbsthilfegruppe. Das könnte im Einzelfall sogar Haftpflichtklagen von unterversorgten Patienten zur Folge haben. So musste sich Hubert Faessler unlängst gegenüber dem Tessiner Kantonsarzt dafür rechtfertigen, dass er bei einer jungen Frau mit erhöhten Leberwerten weder eine HIV- noch eine Hepatitis-B-/C-Analyse machen liess. Die Frau hatte, wie sich später herausstellte, Hepatitis. Faessler dazu: «Die vom Kantonsarzt verlangte Laboruntersuchung kostet 800 Franken. Wenn ich das jedes Mal machen lasse, wenn ein Patient erhöhte Leberwerte hat, kostet das ein Vermögen.» Allein letzte Woche wären es sechs Patienten gewesen - macht 4800 Franken.

Künftig dürfte sich manch ein Arzt deshalb überlegen, «ob er sich Patienten mit teuren Krankheiten noch leisten kann», meint Faessler.