Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird in Zukunft auch dann Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, wenn im engen familiären Umfeld der zu untersuchenden Person keine entsprechende Erkrankung bekannt ist. Bei diesen Untersuchungen geht es um den Nachweis von Blutspuren im Stuhl (alle 2 Jahre) sowie Dickdarmspiegelungen (alle 10 Jahre) bei Frauen und Männern zwischen 50 und 69 Jahren. Über eine allfällige Befreiung von der Franchise, wie dies bei der Früherkennung von Brustkrebs der Fall ist, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn konkrete kantonale Programme ausgearbeitet worden sind, wie das EDI berichtete.

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Keuchhusten vorbeugen

Eine weitere Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betrifft die Vorbeugung vor Keuchhusten. Zusätzlich zu den Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern vergütet die OKP ab Anfang Juli bei Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren eine weitere Impfung gegen die Krankheit. Damit soll der sich ausbreitende Keuchhusten wirksam bekämpft werden. Diese zusätzliche Impfung wird neu im «Schweizerischen Impfplan 2013» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen.

Quelle: Eidgenössisches Departement des Inneren