Schon am Tag nach der Abstimmung erklärten Pensionskassen und Versicherer unverdrossen, dass der Volksentscheid für viele Versicherte keine Bedeutung habe. Man werde den Umwandlungssatz und damit die Renten trotz 72,7 Prozent Neinstimmen senken, «ohne das Gesetz zu verletzen», sagte etwa der Pensionskassenexperte Martin Janssen. Das geht tatsächlich problemlos.

Denn der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für die obligatorisch versicherten Lohnanteile. Dazu zählt nur das Einkommen zwischen 23'940 und 82'080 Franken jährlich. Alles, was darüber und darunter liegt, fliesst automatisch in den überobligatorischen Teil. Dort können Kassen und Versicherungen den Umwandlungssatz frei bestimmen – und legen ihn in der Regel deutlich unter das gesetzliche Minimum von aktuell 7 Prozent für Männer und 6,95 Prozent für Frauen.

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«Versicherte werden enteignet»

Der Grossteil der 3,6 Millionen Versicherten gehört Pensionskassen an, bei denen der obligatorische und der überobligatorische Teil zusammengefasst werden. Selbst sozial ausgerichtete Pensionskassen nützen den dadurch entstandenen Spielraum und wenden einen deutlich tieferen Durchschnittsumwandlungssatz an (siehe Tabelle). Das begründen die Kassen mit tieferen Renditen und der höheren Lebenserwartung.

Der Durchschnittssatz liegt schon heute bei nur 6,7 Prozent, wie die jüngste Swisscanto-Umfrage zeigt. Die Unterschiede sind aber enorm: Die Umwandlungssätze liegen zwischen 5,3 und 8 Prozent. Das macht pro 100'000 Franken Sparkapital eine Differenz von jährlich 2700 Franken Rente.

Martin Freiburghaus, Geschäftsleiter der Pensionkasse Veska, sagt dazu: «Die Versicherten mit Überobligatorium werden langsam enteignet.» Belegen lässt sich das am Beispiel einer Kasse mit einem durchschnittlichen Umwandlungssatz von 6,15 Prozent: Ein Versicherter, der 100'000 Franken im Obligatorium und 40'000 im Überobligatorium hat, erhält 8610 Franken Rente: 7000 aus dem obligatorischen Teil – aus dem überobligatorischen aber nur 1610 Franken. Dort beträgt der Umwandlungssatz 4,02 Prozent.

Überobligatorisch versichert sind rund 55 Prozent aller Vorsorgegelder, also nicht nur der Altersbatzen der Besserverdienenden. Und es gibt Versicherte, die trotz einem Einkommen von deutlich weniger als 82'080 Franken ein Drittel ihres Sparguthabens im Überobligatorium versichert haben. Wie ist das möglich? Weil nicht nur das Einkommen unter 23'940 und über 82'080 Franken automatisch ins Überobligatorium wandert, sondern auch

  • alle Sparprämien, die über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum liegen;
  • alle Vorsorgegelder, die vor 1985 angespart wurden;
  • alle Einkäufe in die 2. Säule;
  • jeder Franken, der aus einer höheren Verzinsung kommt als dem gesetzlichen Mindestzins;
  • 2.-Säule-Anteile nach einer Scheidung;
  • Überschussanteile aus Versicherungsverträgen.
Heilmittel Kostentransparenz?

«Das Parlament hat es leider versäumt, die fragwürdige Ungleichbehandlung zwischen BVG-Teil und Überobligatorium zu eliminieren», kritisiert Pensionskassenexperte Martin Wechsler. Eine Umfrage des Beobachters bei den fünf grossen Parteien zeigt: Sie wollen daran so bald nichts ändern – falls ihnen die Tragweite des Problems überhaupt bewusst ist.

Die SP erklärt: «Wenn wir die Ungleichbehandlung jetzt rasch beseitigen, führt das direkt zu einer Senkung des Umwandlungssatzes beider Teile. Wir brauchen zuerst mehr Transparenz bezüglich Kosten.» Die SP will deshalb Limiten für die Verwaltungskosten durchsetzen und die Gewinne der Versicherer beschränken. Die Grünen fordern ebenfalls «vollständige Kostentransparenz», immerhin wollen sie Obligatorium und Überobligatorium grundsätzlich gleich behandeln.

Auch die CVP verlangt eine «bessere Kostenwahrheit aller Pensionskassen bereits für die Rechnung 2010». Aber am Prinzip von Obligatorium und Überobligatorium will sie festhalten.

Die SVP sieht das Problem nicht in der Ungleichbehandlung der beiden Sparteile, sondern allein in «exzessiven Bezügen durch Kadermitarbeitende in Einzelfällen». Die SVP sträubt sich aber gegen mehr Regulierung in der 2. Säule: «Sonst verlagern sich entsprechende Modelle auf die 3. Säule oder andere Rentenformen.»

Auch die FDP will mehr Kostentransparenz. Sie sieht den Volksentscheid als «Ja zur Umverteilung von Jung zu Alt».

Viel tiefer als das gesetzliche Minimum

Umwandlungssätze ausgewählter Pensionskassen: Durchschnitt aus obligatorisch und überobligatorisch versichertem Teil

Pensionskasse Effektiver Umwandlungs-
satz 2010, in %
Luzerner PK6,15
PK Stadt Zürich    6,16
PK Stadt Luzern   
6,20
PK Coop  
6,40
PK Post
6,47
Publica
6,53
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
6,65
Veska PK6,80
PK Energie
6,80
ComPlan (Swisscom-PK)    6,80