Nein. Es trifft zwar zu, dass Sie keine wertvermehrende Investition planen. Den Vorbezug muss Ihnen die Pensionskasse gleichwohl gewähren. Wertvermehrende Investitionen bezwecken die Verbesserung oder die Neueinrichtung einer Liegenschaft. Zu den werterhaltenden Investitionen zählen hingegen Reparaturen aller Art, der technische Unterhalt, die Küchen- und Badsanierung oder der Ersatz des Heizsystems.

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Die von Ihnen geplanten Arbeiten gehören damit klar zu den werterhaltenden Investitionen. Nach Auffassung des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherung darf ein Vorbezug aus der Pensionskasse jedoch nicht nur für wertvermehrende, sondern auch für werterhaltende Investitionen getätigt werden.