Rund 13 Milliarden Franken: So viel Geld haben die Schweizer Pensionskassen im Jahr 2022 an ihre Versicherten als Kapital ausbezahlt. 54’273 Menschen haben sich ihr Altersguthaben auszahlen lassen, statt eine monatliche Rente zu beziehen. Im Schnitt rund 240’000 Franken pro Person. Das zeigen die neusten verfügbaren Zahlen des Bundesamts für Statistik.

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Im Vergleich zum Vorjahr sind das über 15 Prozent mehr Kapitalbezügerinnen und -bezüger. Und sogar mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Die monatliche Rente der Pensionskasse (PK) ist zwar immer noch die beliebteste Form – der Anteil der Kapitalbezüger beträgt jedoch bereits mehr als ein Drittel. Weitere 20 Prozent entscheiden sich für eine Mischform.

Das spricht für den Kapitalbezug

Warum steigt die Zahl der Kapitalbezüger? Schliesslich ist die Rente weiterhin die sicherste und bequemste Form, sein angespartes Altersguthaben zu beziehen. Drei Gründe sind wichtig:

  1. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt insgesamt, darum ist es folgerichtig, wenn auch die reine Anzahl derjenigen steigt, die das Kapital beziehen.
  2. Die Rente wird immer unattraktiver, je tiefer der Umwandlungssatz  (UWS) fällt. Bei einem UWS von unter 5 Prozent ist es für viele verlockend, das ganze Geld auf einmal zu beziehen, es selber anzulegen und davon zu zehren.
  3. Der Kapitalbezug ist steuerlich gesehen attraktiver, es bleibt unter dem Strich mehr Geld zum Leben übrig.

Es sind vor allem zwei Gruppen, die das Kapital beziehen: jene mit einem besonders tiefen Alterskapital und jene mit einem besonders hohen. Wer irgendwo im mittleren sechsstelligen Bereich ist, wählt mehrheitlich die Rente.

Warum? Wer jahrelang Teilzeit gearbeitet oder sich um die Kinder gekümmert hat, hat oft nur eine verhältnismässig kleine Summe in der Pensionskasse. Und das heisst: eine sehr bescheidene Rente . Wenn man im Pensionsalter 40’000 Franken in der PK hat, resultiert daraus bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 2720 Franken jährlich oder 227 Franken pro Monat. Vielen erscheint das als so wenig, dass sie lieber das Kapital auf einmal beziehen. Sie machen ihr Budget nur mit der AHV (und allenfalls der Rente des Partners) und setzen die einmalige Kapitalauszahlung für Ferien oder andere Extras ein.

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Das spricht für die Rente

Im Grundsatz ist diese Überlegung richtig. Aber: Gerade wenn das Budget knapp ist, spielen 100 oder 200 Franken eben doch eine Rolle. Sie können Ende Monat darüber entscheiden, ob das Leben finanziell erträglich ist oder nicht. Dazu kommt: Die Rente ist garantiert bis ans Lebensende. Das sorgt für Sicherheit und Planbarkeit im Budget. Je knapper das Budget ist, desto wichtiger sind diese Faktoren. Daher sollte diese Entscheidung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, gut überlegt, seriös kalkuliert und im Zweifelsfall auch mit einer Fachperson besprochen werden – helfen kann dabei auch das Beobachter-Beratungszentrum.

Das spricht für eine Mischung aus beidem

Die ideale Lösung wäre in den meisten Fällen eine andere, nämlich eine Mischung aus Rente und Kapital . Das geht so: Man ermittelt anhand eines Budgets (siehe Vorlage unten), wie hoch im Rentenalter die Fixkosten (Miete, Ernährung, Krankenkasse et cetera) sein werden. Davon zieht man die voraussichtliche AHV-Rente ab. Die Differenz sollte von der PK-Rente gedeckt werden. Welchen Anteil des ganzen PK-Geldes man für diese Monatsrente einsetzen muss, lässt man sich von der PK ausrechnen. Den Rest bezieht man als Kapital; er dient dazu, Luxus wie Ferien zu finanzieren.

Damit diese Rechnung aufgeht, braucht es aber in der Regel einen mittleren sechsstelligen Betrag in der PK. Das schaffen längst nicht alle. Je nach individuellem Budget und je nachdem, wie viel Erspartes man sonst noch hat, kann aber auch eine tiefere PK-Summe ausreichen.

Anmerkung der Redaktion: Gegenüber der ersten Online-Version dieses Artikels vom 8. März 2024 wurde das Zahlenbeispiel zum Umwandlungssatz realitätsnäher gestaltet (12.3.2024).

Das muss man zum Kapitalbezug wissen

  • Alle haben das Recht, sich mindestens einen Viertel des obligatorisch angesparten Pensionskassengeldes in Kapitalform auszahlen zu lassen. Wie viel das ist, steht jedes Jahr im PK-Ausweis. Viele Pensionskassen lassen aber die freie Wahl zwischen Kapital und Rente oder einer Mischform.
  • Die PK kann eine Voranmeldefrist für den Kapitalbezug festlegen. Sie darf höchstens drei Jahre betragen.
  • Vorsicht: Wenn man sich freiwillig zusätzlich in die PK eingekauft hat, muss man mindestens drei Jahre warten, bis man das PK-Geld ganz oder teilweise als Kapital bezieht. Sonst muss der Steuerrabatt des Einkaufs zurückgezahlt werden.
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