Berufskleidung

Ich bin Autoverkäufer. Kann ich die Kosten für meine Anzüge unter den Berufsauslagen abziehen?
Nein. Die Anzüge können Sie auch privat tragen – man kann nur Kosten für Kleidung abziehen, die ausschliesslich Berufs- und Arbeitszwecken dient, wie etwa Berufsschürzen, Überkleider oder Gummistiefel. Diese Kosten sind jedoch meist vom Pauschalabzug für Berufsauslagen gedeckt.

Abzug für Arbeitszimmer

Ich bin Lehrer und habe zu Hause ein Arbeitszimmer. Kann ich dafür bei den Berufsauslagen etwas abziehen?
Ein Abzug wird nur akzeptiert, wenn man regelmässig einen wesentlichen Teil der beruflichen Arbeit im privaten Arbeitszimmer erledigen muss und der Arbeitgeber keinen geeigneten Raum zur Verfügung stellt. Zudem muss das Zimmer zur Hauptsache diesem beruflichen Zweck dienen, darf also nicht noch Hobbyraum sein. Abziehen kann man einen Anteil für Miete, Beleuchtung, Heizung und Reinigung. Das Steueramt prüft jeden einzelnen Fall genau.

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