Eine Behinderung erhöht das Risiko eines Menschen, psychische, physische und sexuelle Gewalt zu erleben. Besonders Personen, die auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben, sind gefährdet. Das zeigt ein Bericht des Bundesrats. Er basiert auf Studien aus Nachbarländern, denn aktuelle Daten aus der Schweiz fehlen.

Hinzu kommt, dass auch die bestehenden Beratungs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Menschen mit Behinderungen zu wenig bekannt oder nicht ausreichend zugänglich sind. Das ergab eine Studie der Hochschule Luzern (HSLU), die im Auftrag des Bundes erarbeitet wurde.

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Die Erkenntnisse sind wenig überraschend. Bereits letztes Jahr kritisierte der Uno-Ausschuss, dass die Schweiz die Vorgaben der 2014 unterschriebenen Behindertenrechtskonvention (BRK) zu wenig erfüllt.

Die Liste der Vorwürfe ist lang: kein ausreichender Schutz vor Diskriminierung, mangelnde Barrierefreiheit Studie zur Barrierefreiheit Blinde stossen bei Banken auf Hürden , keine inklusive Bildung und: zu wenig Schutz vor Gewalt. Die Schweiz macht zu wenig Fortschritte. 

Ins Rollen gebracht hat die Untersuchungen ein Postulat der SP-Politikerin Franziska Roth im Nationalrat. Dieses beauftragte den Bundesrat zu untersuchen, ob und in welchem Ausmass Menschen mit Behinderung von Gewalt, Vernachlässigung oder Grenzverletzungen betroffen sind. Denn nach Schätzungen des Bundesamts für Statistik gibt es rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung, darunter viele ältere Menschen. Zudem wollte Roth erfahren, wie die Fälle besser erfasst und wie die Prävention verbessert werden kann.

Der Beobachter sprach mit Paula Krüger über die Studie der Hochschule Luzern. Die Psychologin hat sie mitverfasst und forscht an der HSLU zu Gewalt und Opferschutz.

Beobachter: Frau Krüger, warum haben Menschen mit Behinderung ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden?
Paula Krüger: Menschen mit einer Behinderung sind häufig auf Unterstützung angewiesen und damit teilweise abhängig von einer anderen Person «Meine Selbstbestimmung ist mir sehr wichtig» Leben mit Assistenz – eine fast unlösbare Aufgabe oder von einer Einrichtung, in der sie betreut oder versorgt werden. Diese Abhängigkeit sorgt für eine Machtasymmetrie, die von manchen Menschen ausgenutzt wird.
 

Mit anderen Worten: Täter und Täterinnen sind genau die Menschen, die eigentlich Schutz bieten sollen. Wie lässt sich das erklären?
Viele Institutionen sind immer noch recht geschlossene Systeme, zu denen viele Aussenstehende keinen Zugang haben. Je nach Art und Schwere der Behinderung können sich die Betroffenen nur schwer mitteilen und berichten, was ihnen widerfahren ist. Auch mangelndes Wissen der Angehörigen kann dazu führen, dass den behinderten Opfern oft nicht geglaubt wird. Wir müssen daher davon ausgehen, dass die Dunkelziffer bei Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen sehr hoch ist.

«Die Betroffenen schämen sich, haben Angst und geben sich häufig selbst eine Mitschuld.»

Gibt es denn überhaupt Zahlen? 
Kaum. Die Datenlage in der Schweiz über die Gewaltsituation von Menschen mit Behinderung ist schlecht. Das hat der Bericht nochmals bestätigt. Bereits genaue Zahlen zu häuslicher Gewalt sind schwierig zu erheben, weil vieles hinter geschlossenen Türen passiert und selten ans Licht kommt. Die Betroffenen schämen sich, haben Angst und geben sich häufig selbst eine Mitschuld an der erlittenen Gewalt. Die Gewalt gegen Menschen mit einer Behinderung ist ein spezieller Fokus. Dass die Datenerhebung dennoch möglich ist, zeigen Studien aus Ländern wie Deutschland oder Österreich.
 

Betroffene können sich an Beratungsstellen wenden. In dem Bericht kritisieren Sie aber die schlechte Erreichbarkeit von Opferberatungsstellen. Was meinen Sie damit?
Wir haben uns verschiedene Dimensionen der Zugänglichkeit angeschaut. Nicht nur, ob das Gebäude barrierefrei ist, also ob es Aufzüge oder Rampen gibt, sondern wie über das Thema häusliche Gewalt oder Gewalt im sozialen Umfeld informiert wird. Gibt es zum Beispiel Informationsvideos mit Untertiteln, in Gebärdensprache oder in Leichter Sprache? Das Gleiche gilt für Informationen zu den Hilfsangeboten selbst: Wissen die Menschen, wie und an welche Beratungsstellen sie sich wenden können?
 

Gibt es noch weitere Gründe für die schlechte Zugänglichkeit?
Auch Fachleute sind entscheidend. Verfügen sie über das nötige Fachwissen, um Gewaltopfer mit Behinderungen zu beraten oder sie an geeignete Stellen zu verweisen? Haben sie vielleicht falsche Vorstellungen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen? All dies kann Barrieren und Hürden für die Zugänglichkeit schaffen.
 

Was gibt es noch zu tun?
Die bestehenden Barrieren müssen abgebaut werden. Ziel ist eine intersektionale Perspektive. Mit anderen Worten: Hilfsangebote müssen die verschiedenen sozialen Kategorien und die damit verbundenen Bedürfnisse stärker mitdenken. Zum Beispiel hat eine Frau mit einer Behinderung nicht nur ein erhöhtes Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt Häusliche Gewalt Sie sind nicht machtlos gegen Gewalt zu werden, weil sie eine Frau ist, sondern auch aufgrund der Behinderung. Diese Zugehörigkeiten wirken zusammen.
 

Welche Fortschritte sind bereits erzielt worden?
Vor allem bei der Zielgruppe der Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sind Fortschritte zu verzeichnen. Fachleute nehmen zunehmend an Fortbildungskursen teil oder stellen Informationsmaterial in Leichter Sprache zur Verfügung. Der Handlungsbedarf scheint hier früher erkannt worden zu sein, auch wenn es noch viel zu tun gibt.
 

Hier kommt die Politik ins Spiel.
Genau. Die Politik muss dafür sorgen, dass die Angebote über ausreichend Mittel verfügen, um ihre Zugänglichkeit zu verbessern. Die Behindertenhilfe und der Gewaltschutz müssen sich besser vernetzen, um von der Expertise des jeweils anderen profitieren zu können und sich gegenseitig zu unterstützen. Nicht zu vergessen ist die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen selbst als Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ist dies nicht möglich, sollten Stellvertretende einbezogen werden.
 

Wie reagiere ich als Privatperson am besten, wenn eine Person mit Behinderung von Gewalt betroffen ist? 
Ernst nehmen und nicht herunterspielen. Der Person anbieten, sie zu einer Beratungsstelle zu begleiten. Die Opferhilfe Schweiz listet die anerkannten Opferhilfestellen für den jeweiligen Kanton auf, die kostenfreie Beratungen in verschiedenen Sprachen anbieten. Ansonsten kann man sich auch an Ombudsstellen oder andere Fachstellen wenden, die auf Menschen mit Behinderung spezialisiert sind. Diese müssten sich dann aber häufig mit einer Gewaltberatungsstelle vernetzen. Zudem gibt es die bekannten Telefonberatungen, wie die Dargebotene Hand, an die man sich wenden kann.

Bericht des Bundesrates zu Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz

Der Bericht des Bundesrats beleuchtet die aktuelle Datenlage zur Situation von Menschen mit Behinderungen und Gewalt sowie die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote. 
Da es hierzulande kaum verlässliche Studien gibt, trägt der Bericht auf ausländische Studien zusammen, die mehrheitlich auf Interviews mit den Betroffenen basieren. So kamen eine von der WHO in Auftrag gegebene Metastudie sowie verschiedene Untersuchungen aus Deutschland, Österreich und Frankreich zu demselben Ergebnis: Menschen mit Behinderungen sind stärker von Gewalt betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Laut dem Bericht gibt es «keine Gründe anzunehmen, dass sich die Situation in der Schweiz von derjenigen in unseren Nachbarländern unterscheidet». 

Denn gemäss Andreas Rieder, dem Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), «kann eine normale qualitative Befragung die grosse Vielfalt von Menschen mit Behinderungen, die unter Gewalt leiden, nicht präzise erfassen». Es bräuchte deutlich mehr Einzelbefragungen und Interviews, um auch quantitativ gültige Aussagen treffen zu können. Dass Handlungsbedarf bestehe, könne aber schon jetzt gesagt werden, so Rieder weiter. «Deshalb konzentrieren wir uns lieber auf die konkreten Massnahmen, die ergriffen werden müssen.»

Darum sieht der Bericht verschiedene Massnahmen und Empfehlungen vor, wie Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Diese basieren auf einer Studie der HSLU. Dabei wurden verschiedene Formen der Gewalt berücksichtigt: psychische, körperliche, soziale, sexuelle und finanzielle/wirtschaftliche Gewalt.