Die Werbung der Firma Die Beschaffer AG kam per Fax: «Das BAG empfiehlt die Verwendung einer FFP-2- oder FFP-3-Maske!» Dazu ein preislich verlockendes Angebot: pro Stück Fr. 0.95 statt Fr. 9.90. Physiotherapeutin Maria H. bestellte 10'000 Stück mit der Überlegung, diese an Patientinnen und Patienten oder im Bekanntenkreis weiterzugeben.

Statt 10'000 erhielt sie in einer ersten Lieferung 4000 Masken, die sie umgehend bezahlte. Für die zweite Tranche hätte sie Vorauszahlung leisten sollen. Doch so weit kam es nicht. Maria H. teilte der Lieferfirma mit, sie storniere die Bestellung.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Denn auf den gelieferten Masken war keine CE-Kennzeichnung aufgedruckt – im Unterschied zum Bild auf dem Werbeflyer. Mehrfach wird auf dem Prospekt darauf hingewiesen, dass es sich um eine «zertifizierte Maske» handle, um ein «Markenprodukt mit Zulassung».

Eine Expertin der Abteilung Sicherheit und Gesundheitsschutz der Suva bestätigte die Vermutung der Physiotherapeutin: Wenn keine CE-Kennzeichnung aufgedruckt ist, sind die Masken «nicht konform». Zudem weist die Suva darauf hin, dass die beigelegte Konformitätserklärung unvollständig ist. Maria H. kann darum nicht sicher sein, dass die Masken für medizinische Zwecke genügend Schutz bieten.

Kein Gütesiegel

Allerdings: Das CE-Zeichen ist kein eigentliches Qualitätssiegel. Der Hersteller bestätigt lediglich gemäss einer EU-Verordnung, sein Produkt genüge den geltenden EU-Anforderungen und sei folglich «konform».

Rechtlich ist der Fall klar: Der Firma stellte Maria H. eine Auftragsbestätigung aus und erwähnte dabei explizit die Lieferung von FFP2-Masken. Folglich muss die Ware auch die nötigen Eigenschaften erfüllen. Darauf kann sich die Therapeutin berufen. Weil ein anderes als das vereinbarte Produkt geliefert wurde, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

Die Firma, die vorwiegend Baumaterialien beschafft, ist auf Tauchstation gegangen. Auf die Reklamationen der Kundin reagiert sie nicht, die Fragen des Beobachters blieben unbeantwortet. Anfänglich sicherte zwar ein Mitarbeiter der Firma ein Gespräch zu – es kam aber nicht zustande.

Mehr Klarheit – Woche für Woche
«Mehr Klarheit – Woche für Woche»
Otto Hostettler, Redaktor
Der Beobachter Newsletter