Viele Konsumenten fürchten, nach Ablauf der Garantiefrist für teure Reparaturen zahlen zu müssen. Das wissen Händler und Hersteller – und haben eine Einnahmequelle entdeckt: Sie bieten für alles Mögliche Garantieverlängerungen an. Diese haben für den Kunden grundsätzlich einen Vorteil: Die Anbieter haften auch nach Ablauf der normalen Garantiezeit für Mängel, die man bei der Prüfung nach dem Kauf nicht hat feststellen können. Der Nachteil ist: Nicht immer decken diese Zusatzgarantien alles ab.

Das böse Erwachen kommt, wenn man etwa trotz Garantieverlängerung nach vier Jahren für den Transport des Flachbildfernsehers selbst aufkommen muss oder Softwarefehler beim PC von der Garantie ausgeschlossen sind (Tabelle unten). Bis dann hat man unter Umständen bereits mehr für die Garantieverlängerung bezahlt, als die Reparatur gekostet hätte. Das Kleingedruckte ist entscheidend, ob eine Garantieverlängerung sinnvoll ist. Bei Kaffeemaschinen oder Stereoanlagen von geringem Wert ist das eher nicht der Fall.

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Ein Preisvergleich lohnt sich

 

  • Eine Garantieverlängerung kann sich lohnen, wenn eine Reparatur vermutlich teurer ist als die Kosten für ein neues Gerät.
     
  • Vergleichen Sie die Preise. Hersteller von Markengeräten bieten oft auch eine Garantieverlängerung an, die günstiger sein kann. Zudem sind Sie nicht auf ein bestimmtes Geschäft angewiesen.
     
  • Prüfen Sie, welche Reparaturen ausgeschlossen sind.
     
  • Müssen Sie das Gerät zur Reparatur bringen oder wird es abgeholt?
     
  • Haben Sie während der Reparatur Anspruch auf ein Ersatzgerät?
     
  • Verlängert sich der Vertrag automatisch? Kündigen Sie dann am besten gleich nach dessen Abschluss, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.

Reparaturen für Waschmaschinen oder Geschirrspüler sind hingegen teurer und Materialmängel nicht immer sofort ersichtlich. Hier sind Garantieverlängerungen durchaus sinnvoll. Es lohnt sich aber, die normale Garantiedauer abzuwarten. In dieser Zeit sieht man, ob das Produkt störungsanfällig ist.

«Material- und Produktionsschäden zeigen sich in der Regel innerhalb eines Jahres», sagt Rudolf Bolliger vom Fachverband für Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe. Entdeckt man in dieser Zeit einen Mangel, besteht das Risiko, dass weitere auftauchen. Da kann sich eine Garantieverlängerung lohnen. Der Kunde sollte beim Kauf aber abklären, ob diese später teurer ist. Man kann das Geld natürlich auch zur Seite legen. So steht es für eine Reparatur oder ein neues Gerät zur Verfügung.

 

Firma Interdiscount Media Markt Migros Fust
Produkte sämtliche Geräte sämtliche Geräte, PCs ausgenommen alle Migros-Geräte ab 150 CHF Elektrogeräte, Unterhaltungs-Elektronik, PCs ab 300 CHF
Verlängerung 2 Jahre 5 Jahre 3 Jahre bis maximal 10 Jahre
Kosten-Bandbreite* 15 bis 110 CHF 10 bis 160 CHF 16 bis 233 CHF 59 bis 499 CHF
Wasch-Maschine* 50 CHF** 30 CHF 66 CHF 139 CHF
Fernseher
(42 Zoll)*
85 CHF*** 20 CHF 66 CHF 279 CHF
Automatische Vertrags-
verlängerung?
nein nein nein ja, aber kulant, wenn Kunden den Vertrag beenden wollen
Ausschlüsse Fehlmanipulationen, Einwirkungen von aussen, Eingriffe in Modifikation, Verkalkung von Kaffeemaschinen, Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektionslampen und Gehäuseteile, Elementarschäden, Feuchtigkeits, Schlag oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Softwareprobleme Blitz, Wasser, höhere Gewalt, zweckentfremdete Verwendung, normale Verschleiss-Erscheinungen, unzureichende Belüftung, falsche Netzspannung normale Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Beschädigungen durch Käufer oder Dritte, Bedienungsfehler, Akkus und Verschleissteile über 6 Monate nach Kauf, ausgelaufene Batterien, Softwarefehler, Frost, Blitzschlag oder andere Elementar-Ereignisse, Einbrennschäden bei Plasma-Fernsehgeräten Eigenverschulden, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, unsorgfältige Pflege, Blitz, Wasser, Frost, Transportschäden, Stromunterbruch, Batterien, Akkus, Lampen; Wegkosten, falls Serviceauto nicht hinkommt; nicht von Fust erledigte Arbeiten; Wasch-Maschinen, Kühlgeräte: Folgeschäden ab 600 CHF
Werden Geräte zu Hause abgeholt? ja, für Grossgeräte mit Pickup-Option ja, für Fernseher und Gross-Elektrogeräte ja, für TV ab 32 Zoll und Haushalt-Grossgeräte; keine Wegkosten bei Vor-Ort-Service ja, für Grossgeräte (Wasch-Maschinen, Trockner, Tiefkühler, TV ab 37 Zoll); nein für Kleingeräte
Leihgerät für Dauer der Reparatur? ja, bei Grossgeräten ja, für TV ab 32 Zoll und digitale Foto und Videokameras soweit vorhanden, kostenlos gegen Depotgebühr soweit vorhanden, in der Regel kostenlos
 
Firma V-Zug**** Electrolux Bauknecht Sony
Produkte sämtliche Geräte sämtliche Geräte sämtliche Geräte Fernseher, DVD-Player, Fotoapparate, Videokameras
Verlängerung 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung 10 Jahre, aber nach dem ersten Jahr kostenlose Kündigung möglich 10 Jahre 1 bis 4 Jahre
Kosten-Bandbreite* rund 125 CHF 80 bis 140 CHF 49 bis 129 CHF 25 bis 220 CHF
Wasch-Maschine* 125 CHF (günstigste Maschine) 128 CHF 135 CHF
Fernseher
(42 Zoll)*
220 CHF
Automatische Vertrags-
verlängerung?
ja, Kündigungsfrist 2 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode nein, Vertrag läuft nach 10 Jahren aus; Kündigung ist immer möglich ja, 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung nein
Ausschlüsse Schäden durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt und Eingriffe Dritter, Reparaturen an äusseren Installationen oder Fundament, Reparaturen infolge Zweckentfremdung oder Überbeanspruchung, Auffrischungs-Arbeiten Elementar-Ereignisse, bauseitige Installationsmängel, Störung in der Strom und Wasserversorgung, Bedienungsfehler (Fremdkörper in der Maschine, verstopfte Filter, Überschäumung und Verkalkung et cetera) und Eingriffe Dritter; allgemeine Auffrischungs-Arbeiten, Instruktionen neuer Mieter und Fehlmeldungen Schäden durch äussere Einflüsse wie Wasser und Feuer, mechanische Beschädigungen, unsachgemässe Handhabung oder Installation des Geräts, Verschleissteile wie etwa Batterien und Glühlampen Abnützungs und Transportschäden, Fremdeingriffe, Änderungen, Säureschäden, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege sowie Verwendung von nicht geeigneten Speichermedien
Werden Geräte zu Hause abgeholt? Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort ja, für Fernsehgeräte und bestimmte Spiegelreflex-Kameras
Leihgerät für Dauer der Reparatur? Leihgeräte nicht nötig, da Reparaturen vor Ort ja, wenn keine Reparatur innert nützlicher Frist möglich ist Ersatzgerät bei einer Reparaturdauer ab 5 Tagen ja, bei Fernsehgeräten und Spiegelreflex-Kameras

 

* pro Jahr
** ohne Abholen 35 Franken
*** ohne Abholen 65 Franken
**** V-ZUG nennt Garantieverlängerung «Servicevertrag»