Was ist passiert?

In der Herbstsession nahm das Parlament zwei Gesetzesvorlagen an, welche die Eigentümer stärken und die Rechte der Mieterinnen schwächen. Konkret sollen die Anforderungen für die Untervermietung strenger werden, die Anmeldung von Eigenbedarf durch die Vermieterschaft hingegen erleichtert werden. Dagegen hat eine Allianz um den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) das Referendum ergriffen. Am Dienstag wurden die Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

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Warum ist das wichtig?

Das Thema schlägt hohe Wellen. Bereits nach der Hälfte der Referendumsfrist seien die nötigen 50’000 Stimmen erreicht gewesen, sagt MV-Präsident Carlo Sommaruga. Wieso? Viele Menschen seien bereits jetzt besorgt über die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt, so Sommaruga. Sie seien nicht bereit, zu akzeptieren, dass sie künftig leichter aus ihren Wohnungen geworfen werden könnten.

Doppelreferendum – was bedeutet das?

In den Medien ist die Rede von einem Doppelreferendum. Es handelt sich dabei um zwei eigene Referenden. Die Gesetzesrevisionen wurden nicht zu einer Vorlage zusammengefasst. Deshalb muss gegen jede Gesetzesänderung einzeln das Referendum ergriffen werden.

 

Worum geht es bei der Gesetzesrevision zur Untermiete?

Die Untervermietung ist ein Recht der Mieterinnen. Der Vermieter muss aber der Untermiete zustimmen. Die Gründe, aus denen er die Zustimmung verweigern kann, sind im Gesetz abschliessend aufgelistet. 

Neu sind die Anforderungen strenger. Will die Mieterin untervermieten, muss sie ein Untermietbegehren schriftlich einreichen. Unter anderem müssen bestimmte Angaben zur Untermieterin, zur Vertragsdauer und zum Untermietzins gemacht werden. Zudem ist die Untervermietung auf zwei Jahre beschränkt. Werden solche Formalien nicht eingehalten, kann der Vermieter nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Und bei der Kündigung aufgrund von Eigenbedarf?

Wer als Vermieter aktuell Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf ausspricht, muss geltend machen, dass der Eigenbedarf dringend ist. Was dringend ist, entscheidet bei Anfechtung der Kündigung das Gericht. 

Neu sollen aber die Voraussetzungen dafür, was als dringend gilt, gelockert werden. Zudem sollen Anfechtungen in einem schnelleren Verfahren abgehandelt werden, das maximal einige Monate dauern soll.

Was sagt das Referendumskomitee?

Insgesamt werde mit den zwei neu geplanten Gesetzen die Mieterseite geschwächt und die Vermieterseite gestärkt. Zudem sei der Kündigungsschutz in Gefahr.

Das sei zu verhindern – denn Mieterinnen sässen bereits heute am kürzeren Hebel und müssten überhöhte Mieten bezahlen. Zudem befürchtet das Komitee, dass die geplante Gesetzesänderung der erste Schritt eines längerfristigen Plans der Immobilienlobby sei. Zuerst einfacher rauswerfen, dann die Mieten erhöhen.

Was sagen die Gegner?

Hans Egloff, ehemaliger Nationalrat, hat die parlamentarische Initiative zur Untermiete eingereicht. Er sagt, er wolle überhöhte Untermietpreise verhindern. Zudem sei der Zweck der Untermiete die vorübergehende Gebrauchsüberlassung. Nach seiner Ansicht kann beim geltenden Recht dieser Zweck zu leicht umgangen werden.

Giovanni Merlini, ebenfalls ehemaliger Nationalrat, hat die parlamentarische Initiative zum Eigenbedarf eingereicht. Er sagt, dass die geltenden Bestimmungen verhindern, dass die Vermieter wirklich innerhalb kurzer Zeit an das Mietobjekt gelangen. Bei Anfechtungen zögen sich die Verfahren oft über Jahre hin. Auch er wolle eine angemessene Gewichtung der Interessen der Mieterschaft und der Vermieterschaft erreichen.

Was passiert als Nächstes?

Für das Zustandekommen eines Referendums sind 50’000 Stimmen notwendig. Laut Komitee wurden der Bundeskanzlei je rund 75’000 Stimmen überreicht. Diese müssen nun gezählt werden. Das Zustandekommen ist sehr wahrscheinlich. Über beide Referenden wird voraussichtlich noch dieses Jahr abgestimmt.