«Das isch doch lachhaft», sagt Taxifahrer Walter Müller. Müller ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, seine Muttersprache ist «Züridüütsch». Dennoch bleibt auch ihm nicht erspart, was im Kanton Zürich neu von den Taxifahrerinnen verlangt wird: ein Deutschnachweis.

Seit Januar 2024 gilt im Kanton Zürich eine neue Verordnung. Diese besagt: Wer Menschen von A nach B fährt, braucht einen Taxiausweis. Eingereicht werden müssen ein Passfoto, ein Strafregisterauszug und eine Kopie des Führerausweises. Und ein Nachweis darüber, dass man die deutsche Sprache beherrscht. 

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Auf der Website des Kantons ist aufgelistet, wie man diesen erbringen kann. Zum Beispiel durch fünf Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II in deutscher Sprache. Oder durch einen Sprachtest.

Noch im Dezember hat Müller den Ausweis fürs neue Jahr beantragt. Sein Schulzeugnis hat er schon lange nicht mehr gesehen. Irgendwo im Keller muss es in einer Kiste liegen. Müller kramt herum, findet es nicht. «Na ja, nöd überläbenswichtig», denkt er. Bei der letzten «Züglete» hat es sich wohl verabschiedet. «Ich probiers eifach andersch.»

Als Sprachnachweis reicht er ein Zeugnis seines letzten Arbeitgebers in Zürich ein. Darin steht, er habe «Aufträge telefonisch entgegengenommen und Kunden betreut». Müller denkt sich, so würden die beim Kanton wohl merken, dass er Deutsch kann. Postwendend kommt die Antwort, dass das nicht akzeptiert würde.

Taxifahrer Müller doppelt nach. Ein Freund ist Sekundarlehrer. Er bestätigt schriftlich, dass «Walti» deutscher Muttersprache ist. Wieder wird der Nachweis nicht akzeptiert.

«Da bini dänn langsam uf drüühundert obe gsi»

Müller ruft beim Amt für Mobilität an. Dort teilt man ihm mit, dass er eine Schulbestätigung bei seiner ehemaligen Schulgemeinde anfordern solle. «Da bini dänn langsam uf drüühundert obe gsi», sagt er. Da ihm aber nichts anderes übrig bleibt, tut er das. In Horgen muss die Sachbearbeiterin dafür extra ins Archiv gehen. Kostenpunkt? 100 Franken.

Judith Setz, Leiterin Kommunikation beim Amt für Mobilität, sagt: «Mit dem neuen Gesetz werden hohe Qualitätsstandards eingeführt.» Wer ein Zürcher Taxi nehme, könne davon ausgehen, dass die Fahrerin gut Deutsch spreche. Bei drei von vier Möglichkeiten zum Sprachnachweis entstünden keine zusätzlichen Kosten.

Müller hat inzwischen seinen Ausweis. Vor demselben Problem steht aber nun sein Taxifahrerkollege Alessio Sägesser, ehemaliger Gemeindepolizist in einer Zürcher Gemeinde. Er heisst in Wirklichkeit anders. Am 27. Februar steht sein eineinhalbstündiger Sprachtest an. Kostenpunkt? 250 Franken. Seine Muttersprache ist «Bärndüütsch».