Auf dem WC gefilmt zu werden, ist eine unangenehme Vorstellung. Remo Wälti befürchtet wegen der Überwachungskameras seiner Nachbarn aber genau das. Er vermutet, dass sein Grundstück im Blickfeld der Kameras liegt.

«Wenn ich auf dem Balkon sitze, blicke ich in zwei Kameras», sagt er. Zwei angrenzende Grundstücke würden ebenfalls gefilmt. «Die Kameras wurden montiert, ohne dass wir gefragt wurden.»

Kameras verunsichern Nachbarn

Wird hier eine ganze Nachbarschaft überwacht? Stein des Anstosses sind mehrere Kameras, die zwei Ehepaare an ihren neu erbauten Häusern in etwa sechs Metern Höhe angebracht haben. Sie sorgen für Verunsicherung in der Nachbarschaft, wie mehrere Anwohner dem Beobachter bestätigen.

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Die beiden Ehepaare wenden sich mit einem Brief an die Nachbarn, nachdem sie von deren Irritation erfahren haben. Sie versichern, dass die Kameras ausschliesslich ihre eigenen Liegenschaften filmten – andere Grundstücke, Trottoirs oder Strassen würden nicht aufgenommen. Man könne jederzeit vorbeikommen und das überprüfen. Gemeldet habe sich aber niemand, teilt eine der Absenderinnen dem Beobachter mit.

Unerträglicher «Überwachungsdruck»

Remo Wälti, der eigentlich anders heisst, ist nicht zufrieden. Er fordert die beiden Ehepaare durch ein Schreiben seines Anwalts auf, die Kameras zu entfernen. Der «Überwachungsdruck» sei unerträglich. Zur Unterstützung seines Anliegens sammelt er 38 Unterschriften bei den umliegenden Nachbarn.

Die beiden Ehepaare bekräftigen – nun ebenfalls per Anwalt –, dass sie nur ihre eigenen Grundstücke filmten. Dem Schreiben liegen Bildausschnitte bei, die das belegen sollen. Bei einem der Häuser seien die Kameras sowieso noch nicht in Betrieb – diejenigen Kameras, die auf Wältis Grundstück ausgerichtet sind.

«Warum montieren sie drehbare Kameras in sechs Metern Höhe, wenn sie nur ihre Grundstücke filmen wollen?»

Remo Wälti (Name geändert), Nachbar

Dieser hat Zweifel. Und stellt mittels einer Wärmebildkamera fest, dass Strom fliesst – seiner Ansicht nach ein Beleg dafür, dass die Kameras laufen. Fachleute erklären dem Beobachter hingegen auf Anfrage, dass sich das so nicht zweifelsfrei feststellen lasse.

Wälti glaubt seinen Nachbarn nicht: «Warum montieren sie drehbare Kameras in sechs Metern Höhe, wenn sie nur ihre Grundstücke filmen wollen?» 

Die beiden Ehepaare bekräftigen auch gegenüber dem Beobachter, dass sie nur ihre eigenen Grundstücke überwachten. «Mit anderen Nachbarn konnten wir mittlerweile Gespräche führen und Vertrauen schaffen», erklärt eines der Paare. Für das Paar ist die Sache abgeschlossen.

Wälti hofft hingegen auf eine Aussprache bei der Gemeinde. Wenn diese nicht erfolgreich sei, werde er eine Strafanzeige prüfen. 

Beobachter-Experte rät zum Friedensrichter

Beobachter-Rechtsexperte Daniel Leiser schätzt ein: «Private Videoüberwachung ist erlaubt, solange nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Sie muss aber sichtbar ausgeschildert werden und verhältnismässig sein.»

Den Betroffenen rät er, als Erstes das persönliche Gespräch zu suchen. «Wenn das wie in diesem Fall nicht klappt und sie rechtlich einen Schritt weitergehen wollen, sollten sie ein Schlichtungsgesuch an den Friedensrichter oder die Schlichtungsbehörde stellen.»

Quellen
  • Dokumente: Anwaltsschreiben der betroffenen Parteien
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöb): Videoüberwachung durch Private