Den Totenschein besorgen

Stirbt eine Person zu Hause, müssen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Arzt informieren. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Dessen Telefonnummer erfahren Sie über die Auskunft oder Nummer 117. Er wird den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Nach einem Unfall, bei Verdacht auf eine Gewalttat oder bei einem Suizid müssen Sie sofort die Polizei benachrichtigen.

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Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal den Arzt. Der Totenschein wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Auch Angehörige erhalten ein Exemplar.

Das nähere Umfeld ­informieren

Unterrichten Sie noch nicht informierte Angehörige und allenfalls enge Freunde. Zudem sollten Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen informieren und dem eigenen Chef mitteilen, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können. Wie lange Sie zu Hause bleiben dürfen, darüber lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen. Das Gesetz spricht bloss von den «üblichen freien Stunden und Tagen». Deshalb regeln die meisten Firmen dies in ihrem Personalreglement oder im Arbeitsvertrag. Zudem enthalten auch viele Gesamtarbeitsverträge Bestimmungen dazu. Wenn nichts geregelt ist, darf der Arbeitnehmer je nach Verwandtschaftsgrad beim Tod eines Familienangehörigen ein bis drei Tage freinehmen.

Wünsche des Verstorbenen ermitteln

Manche Leute haben sich viele Gedanken zum eigenen Tod gemacht, die Wünsche zu Bestattung und Trauerfeier festgehalten und vielleicht sogar schon vorgesorgt und mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Suchen Sie deshalb in den Unterlagen des Verstorbenen nach Anordnungen für die Beerdigung und etwaigen diesbezüglichen Verträgen. Sprechen Sie auch mit anderen Angehörigen darüber, was für Vorstellungen bestehen.

Im gleichen Zug können Sie nach den Dokumenten suchen, die Sie für die Meldung auf dem Zivilstandsamt benötigen.

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Letzte Dinge regeln
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Das Zivilstandsamt benachrichtigen

Innerhalb von zwei Tagen müssen die nächsten Angehörigen den Tod melden, und zwar auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort und zusätzlich – falls es sich nicht um dieselbe Gemeinde handelt – am Wohnort des Verstorbenen.

Auf das Zivilstandsamt ist die ärztliche Todesbescheinigung mitzubringen und, falls vorhanden, Familienbüchlein oder Familienschein, Schriftenempfangsschein, Pass oder Identitätskarte und bei ausländischen Staatsangehörigen der Ausländerausweis. Vergewissern Sie sich vorgängig beim Zivilstandsamt, ob nicht noch weitere Dokumente verlangt werden.

Der Zivilstandsbeamte bespricht mit Ihnen, wann, wie und wohin der Verstorbene überführt und wo er aufgebahrt werden soll, ob eine Feuer- oder eine Erdbestattung gewünscht wird, wann, wo und wie der Verstorbene bestattet werden soll. Ferner geht es in dieser Besprechung um die Art des Grabs, ob ein Trauergottesdienst oder eine kirchliche Abdankungsfeier gewünscht ist und wie die amtliche Todesanzeige mit der privaten Todesanzeige koordiniert werden soll.

Welche Aufgaben und Leistungen die Gemeinde zu welchem Preis übernimmt, ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Fragen Sie deshalb beim Zivilstandsbeamten nach.

Weitere Stellen informieren

Nun sollten Sie die Unfall- und die Lebensversicherung des Verstorbenen anrufen und den Tod auch schriftlich mitteilen. Hat der Verstorbene einen Vorsorgevertrag abgeschlossen, müssen Sie diese Organisation informieren. Wenn nicht, ziehen Sie ein Bestattungsunternehmen bei für jene Aufgaben, die die Gemeinde nicht übernimmt und die Sie nicht selber erledigen möchten.

Je nachdem, ob Sie eine kirchliche Abdankungsfeier oder ein anderes Ritual möchten, sollten Sie sich vom Pfarrer, von einem Ritualberater, einer Bestattungsrednerin oder einem freischaffenden Theologen beraten lassen.

Nachlass vor falschen Händen schützen

Wenn Sie befürchten, dass sich jemand unrechtmässig am Nachlass des Verstorbenen bereichern möchte, sollten Sie Sicherungsmassnahmen ergreifen: Als Miterbe können Sie Vollmachten des Erblassers widerrufen und bei der Gemeinde die Aufnahme eines Sicherungsinventars verlangen – oder sogar eine Versiegelung der Wohnung.

Todesanzeige und Trauerkarten besorgen

Die Gemeinde veröffentlicht unentgeltlich im Amtsblatt eine knappe amtliche Todesanzeige. Sie können zusätzlich eine private Todesanzeige gestalten und diese bei verschiedenen Zeitungen publizieren. Je nach Grösse der Anzeige und Auflage der Zeitung sind die Kosten dafür unterschiedlich. Falls gewünscht, sollten Sie nun auch einen Text für die Trauerkarten formulieren, diese aussuchen, bestellen und versenden.

Die Beerdigung organisieren

Jetzt steht die Organisation der Bestattung, der Abdankungsfeier sowie des Leidmahls an. Im Gespräch mit den anderen Angehörigen und dem Verstorbenen nahestehenden Personen, dem Pfarrer oder einem Ritualberater sind Sie sich klar geworden, wie die Trauerfeier aussehen soll. Nun folgen je nach Vorstellungen diese Schritte:

  • ein Restaurant für das Leidmahl reservieren und das Menü zusammenstellen
  • eine Kapelle, Kirche oder Abdankungshalle reservieren
  • Blumenschmuck bestellen, Musik organisieren, einen Lebenslauf schreiben
  • mögliche Darbietungen von Trauergästen absprechen, Mitfahrgelegenheiten und Transporte organisieren
Erbangelegenheiten klären, Danksagungen schreiben

Nach der Beerdigung ist es Zeit, mögliche Testamente, Erbverträge oder Eheverträge bei der zuständigen Stelle einzureichen.Wenn Sie sichergehen wollen, dass sie keine Schulden erben, sollten Sie abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Sind Sie unsicher, können Sie innert eines Monats ein öffentliches Inventar beantragen. Sie können das Erbe auch sofort ausschlagen – bis spätestens drei Monate nach dem Tod.

Nun können Sie eine Danksagung in der Zeitung publizieren oder persönliche Danksagungskarten verschicken.

Nachlass abwickeln und Grabstein bestellen

Die restlichen Versicherungen des Verstorbenen müssen nun informiert und nötigenfalls gekündigt werden (Krankenkasse, Haftpflichtversicherung und andere). Zudem sollten Sie Verträge des Verstorbenen überprüfen und allenfalls auch kündigen (Mietvertrag, Telefon, Kreditkartenverträge, Abos, Mitgliedschaften et cetera).

Bei Verstorbenen, die allein gewohnt haben, wird die Wohnung zu räumen sein. Sie können das selber erledigen oder eine Firma damit beauftragen. Denken Sie daran, dass mit Miterben abgesprochen wird, wer welche Gegenstände haben möchte, was verkauft werden soll und was weggegeben werden kann.

Hinterbliebene sollten nun auch Ansprüche auf Witwen-/Witwer- und Waisenrente bei der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und bei der Unfallversicherung anmelden.

Nach den vielen administrativen Aufgaben ist der letzte Schritt ganz dem Gedenken an den Verstorbenen gewidmet: einen passenden Grabstein bestellen und den gewünschten Grabunterhalt bestimmen und organisieren.