Altersrente der AHV
Rechtsratgeber
GrundlageAHV-Referenzalter
Die magische Grenze der AHV – das einheitliche Referenzalter – liegt für Männer bei 65 Jahren. Bei Frauen gilt das gleiche Alter, wobei die Erhöhung schrittweise angepasst wird.
Das Referenzalter liegt für Männer seit eh und je bei 65 Jahren. Für Frauen hat sich das Referenzalter seit 1997 – also seit Einführung der 10. AHV-Revision – schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht.