Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG) und das private Sparen bilden die drei Säulen der Schweizerischen Altersvorsorge. Die AHV (= 1. Säule) soll der Existenz(grund)-Sicherung dienen, die 2. Säule der Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Die 3. Säule (gebundene und freie Vorsorge) ermöglicht eine individuelle Ergänzung.
Unter der Kategorie AHV erfahren Sie das Wichtigste über die 1. Säule. Sie finden Informationen darüber, wer bei der AHV versichert ist, wie lange Beiträge bezahlt werden müssen und wie sich die Altersrente berechnet. Wir erklären Ihnen zudem Begriffe wie Plafonierung oder Splitting und erläutern wozu es Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften gibt.