Diese Pflichten muss der Lehrbetrieb erfüllen:

Der Arbeitgeber muss Sie fachgemäss, systematisch und verständnisvoll ausbilden. Die Lehre muss unter der Verantwortung einer Fachkraft stehen, welche die dafür nötigen Fähigkeiten und Eigenschaften besitzt.
Während der Lehre dürfen Sie nur zu Arbeiten herangezogen werden, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen und die Ausbildung nicht beeinträchtigen.
Der Arbeitgeber muss Ihnen die Zeit für den Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse bei vollem Lohn freigeben. Sofern die schulischen Leistungen dies erlauben, dürfen Sie ohne Lohnabzug auch Freifächer oder die Berufsmittelschule besuchen.
Der Lehrbetrieb trägt die Kosten für die überbetrieblichen Kurse, inkl. Fahrkosten, Verpflegung und Unterkunft.
Der Lehrmeister ist verpflichtet, den Stand der Ausbildung periodisch, in einem Bildungsbericht festzuhalten. Diesen Bericht muss er mit Ihnen besprechen und - bei Minderjährigen - auch die Eltern darüber informieren.