Während der Lehre
Rechtsratgeber
GrundlageBerufsfachschule und überbetriebliche Kurse
Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch und kostenlos.
Der Besuch der Berufsfachschule ist während der ganzen Lehrzeit obligatorisch. Eine Dispensation kann nur ausnahmsweise auf Gesuch hin gewährt werden. Unterrichtet werden berufskundliche sowie allgemeinbildende Fächer und Sport. Die Schulzeit gilt als Arbeitszeit, Lohnabzüge wegen Schulbesuchs sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für Freifächer und Stützkurse. Ein Schultag darf neun Lektionen inklusive Freifächer und allfällige Stützkurse nicht überschreiten. Der Arbeitgeber darf nach ganztägigem Schulunterricht keine Arbeit im Betrieb mehr verlangen. Der Besuch der Berufsfachschule ist für die lernende Person kostenlos.