Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
ChecklisteDie unentgeltliche Rechtspflege
Die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Übernahme der Gerichts- und, wo nötig, der Anwaltskosten, durch die Staatskasse.
In der Checkliste zur unentgeltlichen Prozessführung erfahren Sie, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Sie
vorläufig keinen Gerichtskostenvorschuss und keine Gerichtskosten übernehmen müssen
Ihre Anwaltskosten vorläufig von der Gerichtskasse getragen werden
die Gerichtskasse diese vorgeschossenen Kosten nachträglich doch noch bei Ihnen einfordern kann