Haben Sie beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren auf Konkurs gestellt, erlässt dieses die Konkursandrohung und stellt sie Ihrem Schuldner zu mit der Aufforderung, die betriebene Forderung innert 20 Tagen zu bezahlen. Für den Fall, dass er nicht zahlt, wird ihm der Konkurs angedroht. Als Gläubiger müssen Sie die Kosten für die Ausfertigung und Zustellung der Konkursandrohung übernehmen. Der Betrag hängt von der Höhe der betriebenen Forderung ab.