Betreibung
Rechtsratgeber
GrundlageBetreibung fortsetzen: Pfändung oder Konkurs?
Wenn der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben hat oder ihn der Gläubiger beseitigen liess, geht die Betreibung weiter: als Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs.
Der Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben und der Gläubiger liess ihn beseitigen oder der Schuldner hat keinen Rechtsvorschlag erhoben: Nun kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Im Merkblatt finden Sie eine Übersicht zum Verfahren.