Einnahmen in der EL-Rechnung
Rechtsratgeber
GrundlageVermögen in der Ergänzungsleistungsrechnung
Vermögen beeinflusst zwar die Höhe der EL, schliesst aber einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht aus.
Die weit verbreitete Vorstellung, Ergänzungsleistungen erhalte nur, wer kein Vermögen (mehr) besitze, ist falsch. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird nebst dem Einkommen und weiteren Einnahmen aber ein Teil des Vermögens als Verzehr angerechnet. Achtung: Auch verschenktes Vermögen wird bei der Berechnung berücksichtigt.