BGE 117 II 259: Das Erfordernis der Beurkundung erfasst den werkvertraglichen Teil eines gemischten Liegenschaftenkauf- und Werkvertrags nicht, wenn die werkvertraglichen Abreden ein selbständiges Leistungspaar darstellen. Das setzt voraus, dass für den Erwerb des unüberbauten Grundstücks und für die Erstellung des Bauwerks getrennte Vergütungen festgesetzt wurden (Erwägung 2a-c).