Achtung, fertig, Studium!
Tausende junger Menschen planen ein Studium an Universitäten oder Fachhochschulen. Einige Dinge sollten sie sich schon früh überlegen. Die Antworten auf wichtige Fragen.
aktualisiert am 3. Juli 2017 - 13:57 Uhr
Wo finde ich professionelle Unterstützung bei der Studienwahl?
Die kantonalen und die städtischen Berufsinformationszentren bieten Studienberatungen an. Für Jugendliche sind sie gratis. Die Tarife für Volljährige können je nach Kanton variieren. Wer bereits weiss, an welcher Hochschule er studieren möchte, sollte sich auch deren Beratungsangebot anschauen.
Nach der Matur ein Zwischenjahr einlegen – wer bezahlt?
Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern den Lebensunterhalt zu finanzieren, und zwar so lange, bis sie die Erstausbildung abgeschlossen haben. Ein Zwischenjahr gehört streng genommen aber nicht dazu.
Was bringt ein Studienwahlcheck?
Ein solcher Test kann einem die Entscheidung zwar nicht abnehmen, aber eine gewisse Orientierung bieten. Studienberater wissen, welcher Test in welcher Situation sinnvoll ist. Die Bandbreite reicht von Interessen- über Leistungs- und Persönlichkeitstests bis zu Selbsterkundungsverfahren. Grundsätzlich lassen sich viele der Befragungen aber auch ohne fremde Hilfe online machen – etwa auf Studienwahlcheck.ch oder Explorix.ch.
Inwiefern können Hochschul-Rankings bei der Schulwahl helfen?
Über die konkreten Studienbedingungen sagen Rankings wenig bis gar nichts aus. Allerdings erfährt man, wie angesehen eine Schule international ist. Die bekanntesten Rankings sind: Shanghai, QS, Times und Leiden. Für den deutschsprachigen Raum gibt es ausserdem das CHE-Ranking, das auch Fachhochschulen berücksichtigt.
Wann muss ich mich um Stipendienbeiträge bemühen?
Früh – also sobald die Steuererklärung der Eltern und des Jugendlichen ausgefüllt sind. Sollte es beim Einreichen der Steuererklärung zu einer Verzögerung kommen, ist es auch möglich, den Stipendienantrag vorzeitig einzureichen und eine Liste beizulegen, auf der die noch nachzureichenden Unterlagen aufgelistet werden. So kann die zuständige Stelle bereits mit der Prüfung beginnen – wodurch sich die Chancen verbessern, schon Anfang Semester Bescheid zu erhalten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Studierende keinen Anspruch auf Stipendien haben, wenn ihre Eltern ein Eigenheim besitzen. Das stimmt so pauschal nicht. Man sollte trotzdem ein Gesuch stellen.
Müssen Eltern fürs Studium bezahlen?
Die Pflicht der Eltern umfasst die Erstausbildung der Kinder. Diese dauert bis zum Abschluss des ersten Studiums. Für die universitären Hochschulen gilt das bis zum Mastertitel, an den Fachhochschulen sind es meist die Bachelorabschlüsse. Anders sieht die Situation aus, wenn Eltern den Nachwuchs nicht (genügend) unterstützen können – weil sie wenig verdienen oder weil auch Geschwister in der Ausbildung stecken.
Müssen auch Studierende AHV bezahlen?
Ja. Auch wer nicht erwerbstätig ist, muss Sozialversicherungsbeträge entrichten. Studierende müssen sich unbedingt darum kümmern, denn jedes fehlende Beitragsjahr führt später zu einer Rentenkürzung. Am besten, man wendet sich an die zuständige Ausgleichskasse.
Werden Studienleistungen, die ich während eines Auslandssemesters erbringe, von meiner Heimhochschule anerkannt?
Damit die Zeit im Ausland nicht studienverlängernd wirkt, muss man sich früh genug um die Anrechnung der Leistungen kümmern. Bei institutionalisierten Mobilitätsprogrammen wie Erasmus gibt es dazu ein Learning Agreement, das die Verantwortlichen der Heimhochschule mit den Studierenden gemeinsam festlegen. Sollte man die Kurse während des Aufenthalts ändern wollen, muss man das unbedingt mit der Heimhochschule absprechen.
Muss ich die Rekrutenschule vor Studienbeginn absolvieren?
Der Dienst kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Wer die RS nicht vor Studienbeginn durchziehen möchte, kann «fraktionieren»: Man beginnt die RS gleich nach der Schule und leistet 13 Wochen Dienst. Die letzten zwei Wochen bekommt man Urlaub – denn das sind die ersten zwei Wochen an der Hochschule. Der zweite Teil der RS steht im Sommer darauf an. Diese Variante ist aber nicht bei allen Truppengattungen möglich.
Muss ich den Lohn aus dem Nebenjob versteuern?
Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit müssen grundsätzlich versteuert werden. Allerdings nur dann, wenn sie über einem bestimmten Mindesteinkommen liegen. Dieser Betrag variiert von Kanton zu Kanton.
Welche Art von Mietvertrag eignet sich am besten für eine Wohngemeinschaft?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Bei einer Einzelunterschrift haftet ein Mieter allein für den Mietzins und allfällige Schäden, dafür kann er auch selbständig entscheiden, ob er die Wohnung kündigen möchte. In diesem Fall macht der Hauptmieter mit den Mitbewohnern Untermietverträge. Als Alternative bietet sich die Solidarmieterschaft an, bei der alle Parteien den Mietvertrag unterschreiben. Die Solidarmieterschaft ist heikel, weil jeder Mieter einzeln haftbar ist. Wird etwa die Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter diese von jeder anderen Partei vollumfänglich einfordern. Und will jemand die Kündigung nicht unterschreiben, müssen die anderen trotzdem weiterzahlen.
Habe ich nach einem Praktikum Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, auf jeden Fall. Gerade bei kurzen Praktika versuchen manche Vorgesetzte, den Aufwand, ein volles Zeugnis auszustellen, zu umgehen, indem sie lediglich eine Arbeitsbestätigung schreiben. Das muss man nicht akzeptieren. Ein Vorgesetzter ist dazu verpflichtet, ein Zeugnis zu verfassen, das Auskunft über Leistung und Verhalten gibt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange ein Praktikum gedauert hat.
Bin ich als Student weiterhin über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert?
Oft bleiben Studierende in der Familienpolice mitversichert, solange sie zu Hause wohnen oder in einer anderen Stadt nur Wochenaufenthalter sind. Wer neben dem Studium arbeitet oder regelmässig einen Ferienjob hat – also mehr als ein Taschengeld verdient –, braucht eine eigene Versicherung. Was genau «Taschengeld» bedeutet, interpretiert jeder Versicherer anders. Am besten lässt man sich von der Versicherung eine schriftliche Deckungszusage geben, um sicherzugehen, dass man keine eigene Haftpflichtversicherung braucht.
Müssen Stipendien versteuert werden?
Nein, Stipendien sind steuerfrei.
Durch die Prüfung gerasselt: Kann ich Rekurs einlegen?
Wer mit einem Prüfungsergebnis unzufrieden ist, kann Beschwerde einlegen. Ein Rekurs ist jedoch enorm aufwendig. Wird er abgewiesen, muss der Studierende zudem sämtliche Verfahrenskosten tragen. Eine zu strenge Benotung ist kein Rekursgrund. Beurteilt wird von der Rekurskommission lediglich, ob willkürlich entschieden wurde oder ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Bei der Suche nach solchen Fehlern helfen studentische Rechtshilfedienste, Rekursberatungen oder allenfalls auch Kollegen, die Jus studieren.
Wie viel kann ich neben dem Studium noch arbeiten?
In den meisten Studienrichtungen kann man nebenher gut 20 Prozent arbeiten. Über 80 Prozent der Studierenden, die arbeiten, tun das während des Semesters. Die Höhe des Arbeitspensums ist jedoch sehr individuell. Sie hängt davon ab, wie resistent man gegen Stress ist und wie gut man sich organisiert. Entscheidend ist ausserdem, wie zeitintensiv die Studienrichtung ist und wie gut sie sich mit einem Job vereinbaren lässt.