Veröffentlicht am 25. September 2020 - 10:19 Uhr,
aktualisiert am 2. Mai 2022 - 16:10 Uhr
Die Beschwerde von Ludek Cap gegen seine fristlose Entlassung wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 23. August 2021 rechtskräftig abgewiesen (siehe Beobachter Nr. 21/2021). Die fristlose Entlassung sei in verfahrensrechtlicher Hinsicht «überhaupt nicht zu beanstanden» und sachlich «klar gerechtfertigt», so das Urteil. Das Gericht hielt damals fest: «Der Kantonsarzt war sein unmittelbarer Vorgesetzter, weshalb er dessen Weisungen zu folgen hatte.»
Das Strafverfahren, das Ludek Cap gegen den Zuger Gesundheitsdirektor, den Zuger Kantonsarzt und weitere Personen wegen übler Nachrede, Nötigung und weiterer Delikte per Strafanzeige verlangt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug mit Verfügungen vom 2. Dezember 2020 und 29. März 2021 nicht anhand.
So funktioniert Politik im Kanton Zug: Deckel drauf und abwarten. Der langjährige Heilmittelinspektor Ludek Cap wurde freigestellt und dann fristlos entlassen. Er hatte bei einem Hausarzt eine unangemeldete Inspektion durchgeführt – und dabei zahlreiche Mängel festgestellt (der Beobachter berichtete ). Doch niemand protestiert und verlangt Aufklärung, auf politischer Ebene passiert nichts. Die Parteien geben sich schmallippig, die Aufsicht schweigt.