Veröffentlicht am 9. September 2020 - 16:20 Uhr,
aktualisiert am 2. Mai 2022 - 16:05 Uhr
Die Beschwerde von Ludek Cap gegen seine fristlose Entlassung wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 23. August 2021 rechtskräftig abgewiesen (siehe Beobachter Nr. 21/2021). Die fristlose Entlassung sei in verfahrensrechtlicher Hinsicht «überhaupt nicht zu beanstanden» und sachlich «klar gerechtfertigt», so das Urteil. Das Gericht hielt damals fest: «Der Kantonsarzt war sein unmittelbarer Vorgesetzter, weshalb er dessen Weisungen zu folgen hatte.»
Das Strafverfahren, das Ludek Cap gegen den Zuger Gesundheitsdirektor, den Zuger Kantonsarzt und weitere Personen wegen übler Nachrede, Nötigung und weiterer Delikte per Strafanzeige verlangt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug mit Verfügungen vom 2. Dezember 2020 und 29. März 2021 nicht anhand.
Der Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap ist seinen Job los. Erst wurde er freigestellt, Ende August hat man ihm fristlos gekündigt. Zum Verhängnis wurde ihm eine Kontrolle bei einem Hausarzt.