Helen und Urs Bolli (alle Namen geändert): ein Ehepaar Mitte vierzig mit Problemen. Urs, erfolgreicher Unternehmer und hoher Offizier, steckte seine Energie in die Arbeit; Helen, kaufmännische Angestellte und Mutter, entdeckte die esoterischen Energien. «So sehr wir aneinander hingen – wir begannen uns fremd zu werden», sagt Urs Bolli. Eine Ehetherapie, so kamen sie überein, sollte neuen Boden schaffen.

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Gerd Neyer, Psychiater in Bern, vereinbarte mit beiden zahlreiche Termine – immer getrennt. «Helen war begeistert», erinnert sich ihr Mann. Da sei endlich jemand, der sie verstehe.

Die Umwelt hingegen verstand Helen immer weniger. Rita, Helens Freundin, stellte «beunruhigende Veränderungen» fest an der Frau, die sie seit Jahrzehnten kannte. «Mehr und mehr redete sie eine andere Sprache.» Auch war Rita befremdet über die Therapiemethoden, die ihr zu Ohren kamen. «Dieser Arzt behauptete, er sei Ðüberall?; er Ðsehe alles?; er bot Helen zu den unmöglichsten Terminen auf. Stundenlang rätselten die beiden, ob sie in einem früheren Leben schon aufeinander getroffen seien.»

Neyer spornte Helen an, Gedichte zu schreiben. Rita: «Sie las ihm ihre erotischen Fantasien vor und freute sich an seinem Erröten.» Als sich Urs nach der ärztlichen Meinung über Helens Zustand erkundigte, sagte Neyer: «Sie spinnt total.» Helen ihrerseits hörte vom Therapeuten, dass sich ihr Mann «nur fürs Geld» interessiere.

Gerd Neyer hatte seine Praxis vor drei Jahren eröffnet. Namhafte Kredite, die er dafür aufgenommen hatte, verspielte er in Spielkasinos. Der Konkurs wurde bald einmal unausweichlich.

Das Ehepaar Bolli gehörte zu Neyers ersten Patienten in der neuen Praxis. Urs Bolli hatte den Arzt wiederholt um eine Sitzung zu dritt gebeten. Als es endlich dazu kam, erklärte der Psychiater dem Ehemann, Helen sei nun seine alleinige Patientin – und er nicht mehr.

Was sich eineinhalb Jahre nach Beginn dieser «Doppeltherapie» abspielte, lässt sich nur erahnen. In der dürftigen Krankengeschichte fehlen diesbezügliche Einträge. Freundin Rita meint: «Neyer hat Urs darüber informiert, dass seine Frau in ihn verliebt sei. Helen hat dies als furchtbaren Verrat empfunden. Davon hat sie sich nie mehr erholt.»

Eine Woche nach dem letzten Termin bei Neyer beging Helen einen Suizidversuch. Nach dem zweiten wurde sie in eine Privatklinik eingeliefert. Drei Tage nach der Entlassung erhängte sie sich im Keller.

Behörde will Schlussstrich ziehen
Soweit der erste Teil der Geschichte. Der zweite ist nicht minder beunruhigend: Mit Hilfe von Rita und eines Anwalts raffte sich der Witwer auf, die Hintergründe des Todesfalls zu klären. Eine anerkannte Fachperson verfasste ein Gutachten. Sie kam zum Schluss, Helens Krankengeschichte sei unzureichend geführt worden; insgesamt entspreche die Behandlung «in weiten Teilen nicht dem Standard, der heute erwartet werden» könne.

Im Juni 1995 reichte Urs Bolli eine Aufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Sorgfaltspflichtverletzung ein: Neyer sei die Berufsausübungsbewilligung zu entziehen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nahm sich Zeit – um anzukündigen, dass sie noch etwas Zeit brauche. Am 23. August 1996, vierzehn Monate nach Eingang von Bollis Anzeige, wurde dem Witwer mitgeteilt, dass sich das beratende Gremium an der Oktobersitzung damit befassen werde.

Für diese Abklärung wurden weder Zeugen aufgeboten noch Beweise gesammelt. Stattdessen war «unter Berücksichtigung der schwierigen medizinischen und juristischen Situation» ein auswärtiger Gutachter beigezogen worden. Dieser hatte zu prüfen, inwieweit die aus den Akten ersichtliche Behandlung von den Regeln der ärztlichen Kunst abwich.

«Die Angaben in der vorgelegten Krankengeschichte erfüllten höchstens knapp, was als Mindestinhalt zu gelten» habe, schrieb der Gutachter. Sehr viele der gestellten Fragen seien jedoch «nicht medizinisch-gutachterlich» zu beantworten; es handle sich dabei um Rechtsfragen.

Das beratende Gremium der Gesundheitsdirektion zeigte sich befriedigt. Es folge dieser Lagebeurteilung «vollständig»; auf weitere Abklärungen werde verzichtet. «Die Sache ist damit abgeschlossen», wurde Bolli mitgeteilt.

Das Gutachten, das Bolli bei einem namhaften Fachmann in Auftrag gegeben hatte, kam allerdings zu einem anderen Schluss. Der Sachverhalt sei «keineswegs abschliessend» geklärt, hiess es da. Erstaunt hält dieser Gutachter fest, dass die Krankengeschichte nur drei handgeschriebene A4-Kopien umfasse; sie weise zudem ein völlig homogenes Schriftbild auf. Dies erwecke den Anschein, als sei der Bericht in einem Zug geschrieben worden.

Bolli machte eine zweite Aufsichtsbeschwerde und forderte die Prüfung der Originale von Helens Krankengeschichte; diese waren bisher nie beigezogen worden.

Stillschweigen trotz Anzeigen
Die Antwort kam ein halbes Jahr später. Der fragliche Vorgang werde demnächst überprüft, hiess es. Nach einem weiteren Jahr kam ein neues Schreiben der Gesundheitsdirektion. Urs Bolli wurde gebeten, die Originalkrankengeschichte seiner Frau auszuhändigen. Ein böser Lapsus: Ein wichtiger Punkt von Bollis zwei Beschwerden war ja gerade, dass er diese Originale von Neyer erfolglos eingefordert hatte.

Dr. med. Gerd Neyer, Konkursit, vorbestraft wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs sowie Verletzung des Berufsgeheimnisses, ist bis zum heutigen Tag noch immer Psychiater in Bern. Urs Bolli hingegen, Witwer, hat vom Gesundheitsdirektor des Kantons Bern nichts mehr gehört. Seine Aufsichtsanzeige erfolgte im Oktober 1997.