Veröffentlicht am 6. Juli 2011 - 08:42 Uhr,
aktualisiert am 12. Januar 2023 - 10:15 Uhr durch
Sich trauen oder nicht trauen: Immer mehr Paare bleiben unverheiratet, selbst wenn Nachwuchs unterwegs ist . Doch aufgepasst: Das Gesetz regelt das Konkubinat nicht. Damit der Partner im Todesfall abgesichert ist – insbesondere dann, wenn der eine die Arbeit reduziert oder ganz aufgibt, um sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung zu kümmern –, muss man zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen:
Selbst nach 30 oder 40 Jahren Lebensgemeinschaft und/oder mit gemeinsamen Kindern gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch für den überlebenden Konkubinatspartner.