Sobald sich einer der Ehepartner an einem neuen Wohnort anmeldet, werden beide rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Jahres getrennt besteuert. Eine faktische Trennung reicht, es braucht keine gerichtliche Scheidung .
Jetzt muss jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung einreichen und seine eigenen Steuern zahlen. Ob das für Sie ein Vor- oder ein Nachteil ist, hängt von den Umständen ab. Je grösser der Unterschied der Einkommen, desto grösser der Einfluss auf die Steuern.
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