Die Anfrage kam direkt vom medizinischen Leiter der «Gesundheit Sprechstunde». In einer E-Mail teilte Markus Meier einer Werbeagentur mit, die Redaktion erwäge, einen Beitrag über ein bestimmtes Medikament zu machen. In diesem Zusammenhang frage er an, ob die Herstellerfirma des Medikaments bereit sei, sich mit 10'000 bis 20'000 Franken an den Produktionskosten zu beteiligen, «da sie ja zum wiederholten Mal von unserer Plattform profitiert».

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Das Vorgehen lässt keine Zweifel: «Gesundheit Sprechstunde» kontaktiert gezielt PR-Agenturen, die zahlungskräftige Pharmaunternehmen zu ihren Kunden zählen. Diese sollen einen fünfstelligen Betrag bezahlen, damit sie einen pharmagenehmen Experten für die Sendung vermitteln dürfen.

Es war nicht das erste Mal, dass der Inhaber der PR-Agentur solche Angebote erhielt, bisher aber meist nur telefonisch: «Die Anfragen von ‹Gesundheit Sprechstunde› sind immer sehr kurzfristig. Es heisst dann, ob ich nicht Interesse hätte, einen meiner Kunden in der Sendung zu platzieren.» Es werde auch signalisiert, dass er mit PR-Material und der Bestimmung von Experten Einfluss auf den Inhalt der Sendung nehmen könne.

Ringier, die für Presse-TV die Sendung produziert, bestreitet gegenüber dem Beobachter die E-Mail-Anfrage nicht. Hans Jürg Deutsch, Leiter der «Gesundheit Sprechstunde», betont aber, die Wahl des Experten liege bei der Redaktion. Er bestätigt hingegen, dass sich Firmen der Gesundheitsbranche mit «Produktionsbeiträgen» an der Sendung beteiligen könnten. Er nennt dies «Sponsoring» oder «Produkteplatzierung». Und: «Sobald Geld im Spiel ist, muss der Sponsor am Anfang und Ende der Sendung erwähnt werden.» Der Auftritt eines Sponsors in der Sendung dürfe keinen werblichen Charakter haben. «Er muss harmonisch und unaufdringlich in die Dramaturgie der Sendung eingebaut werden.» Der schönen Worte nicht genug: «Grundsätzlich werden keine Marken oder Namen von Medikamenten genannt.»

In der Anfrage der «Gesundheit Sprechstunde», die dem Beobachter vorliegt, tönt es anders. Markus Meier schlug der PR-Agentur vor, Anfang September über ein konkretes verschreibungspflichtiges Medikament eines bestimmten Herstellers zu berichten.

Bei der Heilmittelbehörde Swissmedic heisst es dazu: «Die Thematisierung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in TV-Sendungen zum Thema Gesundheit sind nicht mit den werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung konform.»

Die Aufsichtsstelle für Radio und Fernsehen (Bakom) will im Moment nicht intervenieren, weil die fragliche Sendung noch gar nicht ausgestrahlt worden sei.

Gegendarstellung

Der Beobachter bezeichnet die Sendung «Gesundheit Sprechstunde» als «vordergründig transparent» und behauptet im Titel, es gebe «gekaufte TV-Auftritte». Weiter stellt er die Behauptung auf, Pharmafirmen könnten in der TV-Sendung für einen fünfstelligen Betrag einen Experten platzieren.

Diese Behauptungen sind falsch und tatsachenwidrig. Über den Auftritt von Experten entscheidet allein die Redaktion nach journalistischen Kriterien. Der Beobachter liefert kein Beispiel für «verdeckte Werbung» in einer ausgestrahlten Sendung, und es fehlt auch der Nachweis, dass «Gesundheit Sprechstunde» Experten gegen Entgelt platzierte oder beabsichtigte, über ein verschreibungspflichtiges Medikament zu berichten.

Martin Lutz, PresseTV

Eine Gegendarstellung erlaubt dem Betroffenen, nachteilige Behauptungen mit Gegenbehauptungen zu ergänzen. Die Redaktion ist gesetzlich zum Abdruck verpflichtet. Der Beobachter hält an seiner Darstellung fest.