Ziel eines Au-pair-Aufenthaltes ist es, die Kultur der Schweiz kennenlernen. Als Drittstaatsangehörige benötigt man eine Bewilligung. Au-pairs aus einem EU/EFTA-Staat haben hingegen lediglich eine Meldepflicht. Während Au-pair-Aufenthalten leben junge Menschen in einer Familie, mit dem Hauptzweck, die Kultur des Gastlandes kennenzulernen. Sie erhalten Unterkunft, Verpflegung sowie ein Taschengeld und helfen dafür im Haushalt und bei der Kinderbetreuung mit. Der Besuch einer Sprachschule ist fester Bestandteil eines Au-pair-Aufenthalts. Spezialisierte Agenturen vermitteln Gastfamilien und erledigen die Bewilligungsformalitäten. Eine Liste der Vermittlungsbetriebe mit entsprechender Bewilligung erhalten Sie bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.