Kommt es wegen einer Unachtsamkeit zu einem Fahrfehler oder gar zu einem (Selbst-)Unfall, erfolgt am häufigsten eine Bestrafung wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» (einfache Verkehrsregelverletzung). Nicht immer klären die Behörden in der Strafuntersuchung den Sachverhalt genügend ab. Sie meinen, wenn der Verunfallte sein Fahrzeug im Griff gehabt hätte, wäre ja nichts passiert.