Wie läuft das Strafverfahren ab?

Seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 läuft das Strafverfahren in allen Kantonen gleich ab: Aufgrund einer Strafanzeige oder aufgrund eigener Wahrnehmungen beginnt die Polizei im sogenannten Vorverfahren mit ihren Ermittlungen. Dabei müssen die Beamten – mittels Einvernahmen und anderen Erhebungen – klären, ob ein Verdacht besteht, dass jemand eine strafbare Handlung begangen hat.

Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Polizei rapportiert ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Kommt auch diese zum Schluss, dass ein hinreichender Anfangsverdacht besteht, eröffnet sie die Strafuntersuchung bzw. das Untersuchungsverfahren. Nachdem alle notwendigen Untersuchungsmassnahmen durchgeführt wurden, schliesst die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren ab, indem sie entweder die Strafuntersuchung einstellt, einen Strafbefehl erlässt oder Anklage erhebt. Entscheidet sie sich für Letzteres, kommt es zum Hauptverfahren – und dabei insbesondere zur Verhandlung vor dem Strafgericht.

Gerichtsprozess und Strafurteil

Das Gericht muss darüber entscheiden, ob die Straftat, welche der beschuldigten Person in der Anklage vorgeworfen wird, zutrifft oder nicht. Je nach Befund erlässt es mit seinem Urteil einen Schuld- oder Freispruch und legt gegebenenfalls die Bestrafung fest. Gegen das Urteil kann die beschuldigte Person ein Rechtsmittel ergreifen, ansonsten dieses rechtskräftig und damit vollstreckbar wird.