Verkehrsregelverletzungen
Rechtsratgeber
GrundlageEinfache Verletzung von Verkehrsregeln
Damit ein Verkehrssünder bestraft wird, muss er absichtlich oder zumindest fahrlässig eine Verkehrsregel verletzt haben.
Unter die einfache Verkehrsregelverletzung fallen Verkehrsdelikte, die weder von einer eigenständigen Strafnorm – wie etwa Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) – erfasst noch im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden noch als grobe Verletzung gelten.