BGE 8C_535/2012 vom 20.11.2012: Ein Patient erlitt bei einer (nicht unfallbedingten) Zahnbehandlung eine Nervenschädigung. Trotz sofort aufgetretenen Schmerzen beim Einstechen der Narkosespritze hatte die Zahnärztin die Nadel nicht entfernt, sondern weitere Einstiche an derselben Stelle vorgenommen und schliesslich das Narkosemedikament gespritzt. Gemäss medizinischen Gutachten stellt dieses Vorgehen eine klare Sorgfaltspflichtverletzung dar und gilt somit als Unfall.