Die Versicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) schützt grundsätzlich nur Angestellte. Nichterwerbstätige haben ihren Unfallschutz bei der Krankenkasse.
Im Gegensatz zur Krankenversicherung sind gemäss UVG nicht nur Heilungskosten, sondern auch vorübergehender Lohnausfall und bleibende Erwerbsunfähigkeit versichert. Da es keine vergleichbare obligatorische Versicherung für Krankheiten gibt, ist die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit enorm wichtig und führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.