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Unfallversicherung
Was ist nach UVG versichert?
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Ist der Meniskusriss ein Unfall? Oder die Schleimbeutelentzündung eine Berufskrankheit? In welchen Fällen kommt die Unfallversicherung überhaupt zum Zug? Dies verraten wir Ihnen in folgendem Abschnitt
Alle Inhalte zu Was ist nach UVG versichert? (11)
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Grundlage (7)
Gerichtsentscheid (3)
Beobachter-Artikel (1)
Rechtsratgeber
Beobachter-Artikel
Unfallversicherung: Unfall auf dem Arbeitsweg – wer zahlt?
Frage: Ich helfe pro Woche einen halben Tag aus. Kürzlich ging ich nach der Arbeit einkaufen, rutschte aus und brach mir den Arm. Wem kann ich die Arztrechnungen schicken?
Rechtsratgeber
Grundlage
Berufsunfall / Nichtberufsunfall
Da nicht alle Teilzeitangestellten für Nichtberufsunfälle versichert sind, ist es wichtig, diese von den Berufsunfällen zu unterscheiden
Rechtsratgeber
Grundlage
UVG-Sonderfall: Berufskrankheiten
Für Krankheiten, die durch den Beruf verursacht wurden, muss die Unfallversicherung zahlen.
Rechtsratgeber
Grundlage
Unfallähnliche Körperschädigungen
Bei gewissen Verletzungen ist die Unfallversicherung selbst dann zuständig, wenn der rechtliche Unfallbegriff nicht erfüllt ist. Häufig handelt es sich dabei um Sportverletzungen.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheid zum Behandlungsfehler als Unfall
Diese Sorgfaltspflichtverletzung einer Zahnärztin war über die Unfallversicherung der verletzten Patientin gedeckt.
Rechtsratgeber
Grundlage
Mehrere Unfälle: Welche Versicherung ist zuständig?
Bei mehreren Unfällen mit verschiedenen Versicherungen soll immer nur eine Versicherung zuständig werden.
Rechtsratgeber
Grundlage
Schädigung bei der Heilbehandlung
Die Unfallversicherung muss auch für Schädigungen bezahlen, die durch die Heilbehandlung oder medizinischen Abklärung verursacht werden.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheide zum Thema Berufskrankheit und Unfallversicherung
Eine kleine Auswahl an Beispielen.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheide zum sozialversicherungsrechtlichen Unfallbegriff
Die Rechtsprechung zum Unfallbegriff ist sehr spitzfindig. Hier nur eine kleine Auswahl zum Vergleich.
Rechtsratgeber
Grundlage
Rechtlicher Unfallbegriff
Was wir umgangssprachlich als Unfall bezeichnen, muss rechtlich nicht unbedingt ein Unfall sein.
Rechtsratgeber
Grundlage
Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalls
Auch Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalls sind grundsätzlich über die gleiche Unfallversicherung gedeckt.