Darf ich jetzt Besuche nachholen?
Frage: Wegen der Coronakrise konnte ich meine beiden Töchter seit Mitte März nicht mehr sehen. Habe ich jetzt ein Recht auf Ersatzbesuche?
Veröffentlicht am 17. Juni 2020 - 11:56 Uhr
Leider konnten sich etliche geschiedene und getrennte Eltern und ihre Kinder wegen Corona nicht mehr zu Besuchswochenenden treffen . Selbst wenn sporadische Kontakte über das Telefon oder Videoanrufe möglich waren, ist das – gerade bei kleinen oder jüngeren Kindern – natürlich nicht vergleichbar mit persönlichem Kontakt und kein Ersatz etwa für gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Zubettbringen.
Grundsätzlich können respektive müssen ausgefallene Besuchswochenenden oder Betreuungstage nach dem Lockdown nicht kompensiert werden. Selbstverständlich steht es den Eltern aber frei, sich über einen Ausgleich zu einigen . Sofern das Gericht oder die Eltern bereits im Trennungs- oder Scheidungsverfahren das Nachholen von ausgefallenen Besuchstagen geregelt haben, gilt selbstverständlich diese Vereinbarung.
Das folgende Muster für eine Elternvereinbarung zeigt, wie getrennte Eltern auch für unvorhergesehene Situationen vorsorgen können, damit es später nicht zum Streit um das Besuchsrecht kommt. Darüber hinaus finden Beobachter-Mitglieder weitere Formulierungsbeispiele rund um Betreuungsfragen und wie sie die Erziehungsgutschriften regeln, die dem betreuenden Elternteil gutgeschrieben werden.