Ist der Einbruch gedeckt?
Frage: Ein Dieb ist durch ein offenes Fenster in mein Haus eingestiegen und hat 1250 Franken Bargeld erbeutet. Meine Hausratversicherung lehnt es ab, den Schaden zu ersetzen, da kein gewaltsames Eindringen in das Gebäude erfolgt sei. Muss ich mir das gefallen lassen?
aktualisiert am 11. August 2017 - 15:16 Uhr
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Police ist genau festgehalten, für welche Ereignisse eine Deckung besteht. Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Diebstahl auf, wenn der Täter gewaltsam in ein Gebäude oder in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder darin ein Behältnis aufbricht.
Gedeckt ist zudem die Beraubung: Schäden durch Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Der Diebstahl ohne Gewaltanwendung oder Bedrohung hingegen ist nur auswärts gedeckt. Wenn der Dieb eine nicht abgeschlossene Tür oder – wie in Ihrem Fall – ein offenes Fenster vorfindet, kann er ohne Gewalt ins Haus eindringen. Die Versicherung muss dann nicht zahlen – der Schaden geht zu Ihren Lasten.
Hausrat, Privathaftpflicht, Einbruch: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder gedenkt, das Haus ausbauen zu lassen, ist mit Versicherungen oftmals überfordert. Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer» einen umfassenden Überblick, welche Schäden in den Versicherungen gedeckt sind.