Minderjährige sollen keine Filme und Videospiele zu sehen bekommen, die ihre Entwicklung gefährden können. Sie sollen insbesondere vor Gewaltdarstellungen oder sexuell expliziten Inhalten geschützt werden. 

Verschiedene politische Vorstösse haben das gefordert – nun wird es umgesetzt: mit dem Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) und der dazugehörigen Verordnung (JSFVV).

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Das Ziel: Eltern und Bezugspersonen sollen die notwendigen Informationen haben und sicherstellen können, dass die Kinder nur mit altersgerechten Filmen und Videospielen in Kontakt kommen.

Welche Pflichten haben Anbieter von Filmen oder Videospielen?

Sie müssen … 

  • das Mindestalter für jeden Inhalt festlegen und sichtbar angeben – schweizweit einheitlich; 
  • ein System zur Alterskontrolle einführen, das auf dem neuen Stand ist;
  • Minderjährigen den Zugang zu Inhalten verweigern, die nur für Erwachsene bestimmt sind; 
  • ein System einrichten, um unangemessene Inhalte zu melden.

Wie soll das genau erreicht werden?

Ab dem 1. Januar 2025 treten in einem ersten Schritt zunächst die Mindestvoraussetzungen für den Jugendschutz in Kraft – im Sinne von Rahmenbedingungen. 

Die Branchenorganisation Filme und jene für Videospiele haben dann zwei Jahre Zeit, je ihre eigene Jugendschutzregelung zu erarbeiten. Sie müssen festlegen, wie das Mindestalter bestimmt und gekennzeichnet werden muss, was für Werbung und Trailer gilt. Und ein System bestimmen, mit dem das Alter kontrolliert wird. 

Die Branchenorganisationen müssen auch festlegen, was für Filme oder Videospiele gilt, die bereits vor dem Inkrafttreten der Jugendschutzregelung auf dem Markt waren. Der Bundesrat muss die Jugendschutzregelungen der Branchenorganisationen genehmigen. Und kann sie als verbindlich erklären, damit sie für den gesamten Film- und Videospielebereich gelten. 

Und wer kontrolliert, dass die Auflagen eingehalten werden?

Die Branchenorganisation, der Bund und die Kantone. Sie können Testkäufe und Testeintritte machen oder von Fachleuten durchführen lassen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann mit bis zu 40’000 Franken gebüsst werden.

Quellen
  • Bundesamt für Sozialversicherungen: Medienmitteilung inklusive weiterführender Dokumente
Rechtsratgeber
Merkblatt «Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen»

Wann sind Kinder alt genug für ein Social-Media-Profil? Wie können Eltern ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien erziehen? Antworten dazu lesen Beobachter-Mitglieder im Merkblatt «Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen».