Ja, es kann sein, dass Sie Ihr Eigenheim verkaufen müssen, wenn Sie in ein Pflegeheim eintreten. Ob Sie sich freiwillig dafür entscheiden oder aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die meisten können ein Pflegeheim nicht selbst zahlen, sondern müssen dafür Ergänzungsleistungen beziehen. Denn die Renten aus AHV und Pensionskasse reichen dafür oft nicht.

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Das Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten
Das Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten

Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat man erst, wenn das Vermögen unter der Schwelle von CHF 100’000 liegt. Ein Eigenheim zählt dabei auch zum Vermögen – und übersteigt diesen Freibetrag natürlich meistens bei weitem.

Wenn Sie das Häuschen unbedingt in der Familie behalten möchten: Sprechen Sie mit den Kindern. Vielleicht ist eines in der finanziellen Lage, Ihnen das Haus abzukaufen. Dann können Sie mit dem erhaltenen Geld das Pflegeheim finanzieren. Eine andere Möglichkeit ist die Vermietung des Hauses, sofern die Miete genug einbringt, damit alle Kosten des Heimes gedeckt werden können.

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Soll ich eine Makleragentur hinzuziehen, um die Wohnung zu verkaufen? Reicht es, wenn ich mich auf die amtliche Hausschätzung verlasse, um den Verkaufspreis zu bestimmen? Stimmt es, dass man noch nach fünf Jahren nach dem Verkauf für Mängel am Haus haftet? Beobachter-Mitglieder erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Verkauf von Wohneigentum.

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