Ziehen die Eheleute wieder zusammen, endet die Trennung. Vom Gericht angeordnete Massnahmen wie die Bezahlung von Trennungsunterhalt oder die Zuweisung der ehelichen Wohnung fallen automatisch weg. Es braucht also keinen erneuten Gang vors Gericht. Eine allfällig vom Gericht angeordnete Gütertrennung, Kindesschutzmassnahmen oder Massnahmen zum Schutz des ehelichen Vermögens bleiben dagegen solange in Kraft, bis das Gericht anders entscheidet.