Ob bei einer Trennung Unterhaltsbeiträge zu zahlen sind und wie hoch diese ausfallen, ist für jede Familie einzeln zu prüfen. Es gibt keine gesetzlichen Tarife für Trennungsalimente. Grundsätzlich hat die wirtschaftlich schwächere Partei Anspruch auf Unterhaltsbeiträge, wenn sie den bisher gewohnten Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen decken kann. Wer bisher nicht oder nur teilweise erwerbstätig war, muss in der Regel nicht sofort nach der Trennung eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausdehnen. Je länger die Trennung dauert, je eher kommen die bei der Scheidung geltenden Kriterien zur Anwendung. Reichen allerdings die gemeinsamen Einkommen nicht aus, um zwei Haushalte zu finanzieren, muss auch die finanziell schwächere Ehepartei für eigenes Einkommen sorgen oder sich bei der Sozialhilfe anmelden. Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel: «Wer kommt für Mutter und Kinder auf».