Bei der Gütertrennung nutzt und verwaltet jede verheiratete Person ihr Einkommen und Vermögen selber und ihr jeweiliges Vermögen bleibt in ihrem alleinigen Eigentum. Im Gegensatz zur Errungenschaftsbeteiligung ist der wirtschaftliche Erfolg bei Auflösung der Ehe nicht mit der anderen Seite zu teilen.