Vor der Ehe
Rechtsratgeber
GrundlageGütertrennung
Bei der Gütertrennung nutzen und verwalten beide Eheleute ihr Einkommen und Vermögen selber und müssen ihren wirtschaftlichen Erfolg bei der Auflösung der Ehe nicht mit der anderen Seite teilen.
Bei der Gütertrennung nutzt und verwaltet jede verheiratete Person ihr Einkommen und Vermögen selber und ihr jeweiliges Vermögen bleibt in ihrem alleinigen Eigentum. Im Gegensatz zur Errungenschaftsbeteiligung ist der wirtschaftliche Erfolg bei Auflösung der Ehe nicht mit der anderen Seite zu teilen.