Mit dem Schuldbrief wird eine persönliche Schuld begründet, die durch ein Grundpfand sichergestellt ist. Er lautet auf einen bestimmten Betrag, der auf einer Liegenschaft lastet und im Grundbuch eingetragen ist. Der Nominalbetrag im Schuldbrief muss nicht mit der effektiven Schuld übereinstimmen. Er bleibt unverändert bestehen, auch wenn der Schuldner die Hypothek im Laufe der Zeit amortisiert. So kann der Schuldner die Hypothek auch wieder aufstocken, ohne dass der Schuldbrief geändert werden muss.