Der Schuldbrief sichert eine Kapitalschuld. Diese muss nicht mit dem Betrag auf dem Schuldbrief übereinstimmen (Nominalbetrag). Ist der geschuldete Kreditbetrag tiefer, haftet der Schuldner jedoch nur für das effektive Schuldverhältnis. Sollte der Kreditbetrag höher als der Nominalbetrag sein, ist die Haftung des Schuldbriefes jedoch auf diesen begrenzt. Der Schuldner haftet darüber hinaus unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.