Finanzierungsmodelle für Liegenschaften
Rechtsratgeber
GrundlageHypothek - Fremdkapital für die Liegenschaft
Das Wohneigentum kann in der Regel bis zu maximal 80 % des Verkehrswert belehnt werden. Als Sicherheit für den Kreditgeber wird das Hypothekardarlehen im Grundbuch grundpfandrechtlich abgesichert.
Geht man von einer minimalen Eigenkapitalquote von 20 % aus, so ist der Restbetrag durch Hypothekarkredite zu finanzieren. Dabei dient das Wohneigentum als Sicherheit für das gewährte Darlehen (Hypothek).